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Sondervermögen
Sören Christian Reimer
100 Milliarden Euro für Aufrüstung beschlossen

Extra-Haushalt soll auf Drängen der Union nur für Bundeswehr genutzt werden

Das Sondervermögen Bundestag kommt. Vergangenen Freitag beschloss der Bundestag zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Bundesregierung in geänderter Fassung (20/2091, 20/2090). Mit dem Fonds plant der Bund angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine eine finanzielle Kraftanstrengung zur Aufrüstung der Streitkräfte. Insgesamt 100 Milliarden Euro sollen zur Stärkung der "Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" durch Schließung von "Fähigkeitslücken der Bundeswehr" mobilisiert werden (siehe Seite 10). In namentlicher Abstimmung votierten 567 Abgeordnete für die vorgesehene Grundgesetzänderung (Quorum: 491 Stimmen) und 96 dagegen bei 20 Enthaltung. Für die einfachgesetzliche Detail-Regelung zum Sondervermögen stimmten 593 Abgeordnete bei 80 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen. An diesem Freitag stehen die Abstimmungen im Bundesrat an.

Zweck enger gefasst Insbesondere der letzte Gesetzentwurf trägt nun auch die Handschrift der Union - denn ohne sie hätte die Ampelkoalition nicht die erforderliche Mehrheit für die Grundgesetzänderung erreicht. Konkret zeigt sich das an der enger gefassten Zweckbestimmung des Sondervermögens. Die Ampel-Koalition hatte eigentlich geplant, etwa auch Maßnahmen der Cyberabwehr aus dem Topf finanzieren zu können. Das hatte die Union von Anfang an abgelehnt und sich letztlich durchgesetzt. Die Mittel stehen nun ausschließlich für Vorhaben der Bundeswehr zur Verfügung.

Neben einem konkreteren Bezug zum Zwei-Prozent-Ziel der Nato, das in den kommenden fünf Jahren im "mehrjährigen Durchschnitt" erreicht werden soll, wird nun auch die parlamentarische Kontrolle geschärft. Ein eigenes Gremium soll das Sondervermögen kontrollieren.

Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen soll durch die beschlossene Grundgesetzänderung nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden müssen. Auf Drängen der Union wurde die Tilgung konkretisiert: Sie soll spätestens am 1. Januar 2031 beginnen. Damit dürften die finanzpolitischen Spielräume in den 2030er Jahren noch enger werden: Denn bereits ab 2028 sollen die Corona-Ausnahmekredite des aktuellen und der vergangenen Haushaltsjahre getilgt werden (siehe Seite 3).scr

Aus Politik und Zeitgeschichte

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