4.7.2007: Karlsruhe weist Klage gegen Transparenzregeln ab. Rund ein Drittel der Bundestagsabgeordneten gab in der vergangenen Legislaturperiode an, bezahlte Nebentätigkeiten auszuüben. Doch wie viel verdienen Parlamentarier neben dem Mandat? Lange war das unklar. Erst 2005 hatte der Bundestag Transparenzregeln verabschiedet, wonach Abgeordnete ihre Einkünfte offen legen müssen. Vertreter von Union, SPD und FDP gingen dagegen vor und wandten sich an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage am 4. Juli 2007 jedoch ab - wenn auch denkbar knapp.
Vier der acht Richter wollten die Regelungen kippen - bei Stimmengleichheit gilt eine Klage als gescheitert. Die vier Richter, die für den Erhalt der Regelungen stimmten, erklärten, die Wähler müssten über mögliche Interessenkonflikte und wirtschaftliche Abhängigkeiten ihrer Volksvertreter informiert werden. Das sichere die Fähigkeit des Parlaments, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten". Die unterlegenen Richter sahen in der Offenlegungspflicht dagegen einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte freie Mandat. Und da allein Bruttoeinnahmen veröffentlicht würden, könne das zu Fehlschlüssen in der Öffentlichkeit führen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigte nach dem Beschluss an, die entsprechenden Angaben "unverzüglich" zu veröffentlichen. Zunächst mussten die Abgeordneten lediglich angeben, ob sie pro Monat zwischen 1.000 und 3.500 Euro, bis zu 7.000 oder mehr als 7.000 Euro dazuverdienen. Seit diesem Mai müssen sie ihre Nebeneinnahmen auf den Euro genau angeben.
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