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Inflation
Michael Schmidt
Ampelkoalition beschließt Entlastungspaket

Die Preise vor allem für Lebensmittel und Energie steigen - so will die Regierung jetzt gegensteuern

Die wirtschaftliche Lage verschärft sich. Im August stieg die Inflationsrate in Deutschland auf 7,9 Prozent. Unter dem Titel "Deutschland steht zusammen" hat die Koalitionsregierung jüngst ein 65-Milliarden-Maßnahmenpaket "zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen" vorgelegt:

Strompreisbremse: Um die Haushalte zu entlasten, wird eine Strompreisbremse eingeführt und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft. Für einen noch zu definierenden Basisverbrauch an Strom soll ein vergünstigter Preis gelten.

Abschöpfen von Zufallsgewinnen: Das Geld dafür soll durch das Abschöpfen von "Zufallsgewinnen" von Unternehmen gewonnen werden. Dafür wird ein Höchstwert für Erlöse am Spotmarkt festgelegt.

Nachfolge Neun-Euro-Ticket: Es soll ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Nahverkehrsticket mit einem Preis zwischen 49 und 69 Euro geben.. Die Länder sollen sich an den Kosten beteiligen. Der Bund stellt 1,5 Milliarden Euro bereit.

Einmalzahlungen: Zum 1. Dezember 2022 sollen Rentnerinnen und Rentner einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Studierende erhalten einmalig 200 Euro.

Niedrigerer CO2-Preis: Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr verschoben auf Januar 2024.

Kindergeld: Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2023 über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß um 18 Euro erhöht, der Kinderzuschlag für Alleinerziehende auf 250 Euro monatlich angehoben werden.

Wohngeld: Der Wohngeldanspruch wird ausgeweitet, der Kreis der Berechtigten steigt von 700.000 auf zwei Millionen. Wohngeldberechtigte erhalten einmalig einen Heizkostenzuschuss von 415 Euro.

Sozialbeiträge: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen Einkommen werden bei den Sozialbeiträgen um 1,3 Milliarden Euro entlastet. Sie müssen künftig erst ab einem Einkommen von 2.000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Dazu wird die sogenannte Midijob-Grenze, die im Oktober von 1.300 auf 1.600 Euro steigt, ab Januar 2023 auf 2.000 Euro angehoben.

Unternehmenshilfen: Die bestehenden Hilfsprogramme werden bis Ende 2022 verlängert. Für energieintensive Unternehmen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können, wird ein neues Hilfsprogramm aufgelegt. Zugleich wird Kurzarbeitergeld bis Ende 2022 und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Gastronomen in Höhe von sieben Prozent um ein weiteres Jahr verlängert.

Gas-Steuer: Zeitnah wollen die Koalitionsfraktionen zudem einen Gesetzentwurf zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31.März 2024 einbringen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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