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Übersicht : IP-Adressen, Login-Fallen, Quick Freeze, Chatkontrolle

Darum geht es in der aktuellen Debatte - und das will die Bundesregierung umsetzen.

04.10.2022
2023-12-19T09:58:39.3600Z
4 Min

In der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung und die Strafverfolgung im Internet fliegen viele technische Begriffe und Vorschläge durch den Raum. Eine Übersicht:

IP-Adressen

IP-Adressen können helfen, Geräte zu identifizieren.   Foto: picture alliance/Jan Eifert

Die IP-Adresse ist eine individuelle Adresse für jedes Gerät, das im Internet (oder in anderen Netzwerken) aktiv ist. Das Internet Protocol (IP) ermöglicht mit diesen Adressen das Empfangen und Senden von Daten zwischen diesen Geräten. Wer eine Webseite aufruft, der ruft tatsächlich in Hintergrund die IP-Adresse des entsprechenden Servers auf. Wer eine Datei von einer Webseite runterlädt, der hinterlässt - je nach Protokollierungsverhalten - seine IP-Adresse. In der klassischen Variante des Internet Protocol Version 4) sieht eine solche Adresse wie folgt aus: 192.168.0.1 - die vier mit Punkten getrennten Zahlen können Werte zwischen 0 und 255 annehmen.

Internetnutzerinnen und -nutzer bekommen von ihrem Internetprovider in der Regel eine Adresse aus einem bestimmten Adressraum dynamisch zugewiesen. Das heißt: Die Adresse wechselt häufig.

Speicherung von IP-Adressen

In der aktuellen Debatte geht es um die Frage, ob Internetprovider verpflichtet werden sollen, zu speichern, wem sie wann eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet haben. Aktuell besteht dazu keine Pflicht, für Abrechnungszwecke dürfen die Internetprovider diese Information aber für bis zu sieben Tage speichern. Bekommt eine Ermittlungsbehörde einen Hinweis auf eine Straftat im Netz, liegt häufig eine IP-Adresse vor, die Rückschlüsse darauf zulassen würde, von welchem Anschluss diese Straftat begangen worden ist. Aufgrund der kurzen Speicherfrist von IP-Daten bei den Internetprovidern kann es vorkommen, dass diese Zuordnung nicht mehr möglich ist - und die Ermittlungen im Sande verlaufen. Die Speicherung wäre, wie bei der vom EuGH abgeräumten Vorratsdatenspeicherung, die aber wesentlich umfassender war, anlasslos.

Quick Freeze

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, zeitnah einen Referentenentwurf zum im Koalitionsvertrag vorgesehenen "Quick Freeze"-Verfahren vorzulegen. Die Grundidee dahinter ist, dass Ermittlungsbehörden anlassbezogen -wenn es also den Hinweis auf eine Straftat gibt - und unter Richtervorbehalt entsprechende Daten bei den Internetanbietern einfrieren lassen dürfen, damit sie nicht gelöscht werden. Wie genau diese Praxis ausgestaltet werden soll, ist noch unklar.

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Ebenfalls im Koalitionsvertrag genannt wird die sogenannte Login-Falle. Sie soll etwa bei der Verfolgungen von Straftaten, etwa Beleidigung, auf Plattformen wie Facebook greifen. Sieht die Polizei einen Anfangsverdacht für eine Straftat, soll beim nächsten Login des betroffenen Nutzers die IP-Adresse abgefangen und die Stammdaten abgefragt werden. Die Login-Falle ist vor allem als Alternative zur Klarnamen- und Identifizierungspflicht gedacht.

Chatkontrolle wird auf EU-Ebene diskutiert

Unter dem Stichwort Chatkontrolle wird ein Vorschlag der EU-Kommission diskutiert. Dieser sieht vor, dass Betreiber von Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal von ihren Nutzerinnen und Nutzern verschickte Bilder automatisch scannen sollen, ob es sich dabei um Missbrauchsdarstellung von Kindern handelt. Eine ähnliche Technologie wird schon von Google eingesetzt. Die Bundesregierung steht dem Vorschlag ablehnend gegenüber.