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RUSSLAND
Alexander Heinrich
Union fordert Sondertribunal

Die Unionsfraktion setzt sich für die Einrichtung eines Sondertribunals als Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ein. In einem Antrag (20/4311), der vergangene Woche in die Ausschüsse überwiesen worden ist, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen".

Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schreiben die Abgeordneten.

Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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