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Energieversorgung : Regierung bereitet sich auf "alle denkbaren Notlagen" vor

Im Ernstfall will die Bundesregierung mehr Eingriffsmöglichkeiten bei treuhänderisch verwalteten Unternehmen. Dazu hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt

20.03.2023
2024-01-05T15:24:41.3600Z
2 Min

Die Bundesregierung hätte gern für den Fall, dass es für die Energieversorgungssicherheit nötig würde, mehr Eingriffsmöglichkeiten im Umgang mit treuhänderisch verwalteten Unternehmen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDPzur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll dem Bund den Weg zur mehr Handlungsspielraum ebnen. In dem Entwurf, der am vergangenen Freitag im Bundestag in erster Lesung beraten wurden heißt es, die Regierung bereite sich mit der Novelle "auf alle denkbaren Notlagen vor und schaffe rechtliche Grundlagen, um die für die Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland erforderlichen Maßnahmen" - wie zum etwa die Übertragung von Vermögensgegenständen - "durchführen zu können".

Die Ampel handle vorausschauend, sagte Ingrid Nestle ( Grüne). "Wir machen das, damit wir in der Zukunft genauso sicher in der Versorgung dastehen wie heute."

Union fordert konkretere Formulierungen

Fabian Gramling (CDU) nannte die geplante Änderung nachvollziehbar. Da es aber im Konkreten wohl um zwei russische Konzerne gehe, bei denen in naher Zukunft eine Übernahme oder ein Verkauf stattfinden könnte wolle er doch festhalten: Eine Enteignung wäre ein schwerer Grundrechtseingriff, und deshalb hätte sich die Union konkretere Formulierungen im Gesetzestext, eine Befristung und mehr parlamentarische Kontrolle gewünscht.

Markus Hümpfer (SPD) betonte, es gehe nicht um Enteignungen, sondern um die Übertragung von Vermögensgegenständen in eilbedürftigen Fällen zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit.

AfD sieht "Angriff auf den Rechtsstaat"

Für Steffen Kotré von der AfD stellt die Novelle einen "Angriff auf den Rechtsstaat" dar. Der Bund wolle offenbar künftig nach Belieben Enteignungen vornehmen können, so seine Interpretation. Das Gegenteil sei der Fall, entgegnete Michael Kruse, (FDP). Die Frage, wie es weiter gehe für die Unternehmen, werde sei im Gesetz beantwortet: "Es gibt eine Reprivatisierungspflicht." Im Übrigen habe das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber gerade bestätigt, dass die Eingriffe so minimal minimalinvasiv wie möglich erfolgt seien.

Ausgehend von der Beobachtung, dass in der Raffinerie PCK Schwedt derzeit nur wenig Öl ankomme, weil Polen den Hahn nicht aufdrehe, fragte Linkenpolitiker Klaus Ernst, ob es sein könne, dass die Regierung womöglich einen Verkauf der Rosneft-Anteile an Polen plane, um Warschau dazu zu bewegen, mehr Öl zu liefern.