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Missbrauch soll verhindert werden : Preisbremsen sollen nachgeschärft werden

Die Bundesregierung will die Preisbremsen für Gas und Strom nachbessern. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden.

20.03.2023
2024-01-05T15:16:39.3600Z
2 Min

Die Regelungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes und des Strompreisbremsegesetzes konnten zuletzt dazu führen, dass die Anreize für Letztverbraucher oder Kunden sinken, Energielieferanten mit niedrigeren Arbeitspreisen zu wählen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einer Verordnung der Bundesregierung "zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung" zugestimmt.

Mit der Verordnung setze die Regierung eine Vorgabe der EU um, die eine missbräuchliche Nutzung der Preisbremsen verhindern soll, erklärte Konrad Stockmeier (FDP). Besser schließen ließen sich die Schlupflöcher mit der Einführung einer staatlichen Preisaufsicht, entgegnete Christian Leye: Energie überlasse man besser nicht dem Markt, so der Linkenpolitiker.

Badum räumt Nachbesserungsbedarf ein

Erstmals beraten wurde zudem ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/5994) zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes. Die Preisbremsen hätten Wirkung gezeigt, sagte Lisa Badum (Grüne), räumte aber Nachbesserungsbedarf ein. So solle unter anderem die staatliche Prüfbehörde für die Anträge ergänzt werden dürfen durch Personen des Privatrechts.

Die Debatte zeige, dass bei der Gesetzgebung ursprünglich nicht sauber gearbeitet worden sei, meinte Andreas Lenz (CSU), sonst bräuchte man sich heute nicht mit "Reparaturgesetzen" wie der Verordnung befassen. Zudem monierte Lenz, dass auch sechs Monate nach Inkrafttreten immer noch nicht feststehe, ob und wann die Preisbremsen bei Unternehmen wirkten.

AfD geißelt Gesetz als "Bürokratiemonster"

Andreas Mehltretter (SPD) rekurrierte auf die Möglichkeit der Abschöpfung übermäßiger Gewinne: Derzeit werde wenig abgeschöpft, deshalb würden die Regelungen angepasst und perspektivisch ausgesetzt, aber nicht abgeschafft: Ein Ende, wie von der Union gefordert, lehne er ab - die Abschöpfung könne nochmal nötig werden.

Stephan Brandner (AfD) geißelte die Gesetze als "Bürokratiemonster" und "ursozialistische Planinstrumente" und forderte den Ausstieg aus dem Einstieg in die "ideologisch verblendete" "Märchenwelt von Wind und Sonne".