Mehr Zeit für den Ausbau von Ganztagsangeboten : Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht vor der Tür
Der Bundestag macht den Weg frei, damit Fördergelder des Bundes für den Ausbau von Ganztagsangeboten in Grundschulen länger fließen können.

Ab 2026/2027 gilt für Schüler der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Ausbau durch die Kommunen kommt bisher aber nur schleppend voran.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird ein stufenweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Damit der dafür nötige Ausbau der Betreuungsangebote nicht gefährdet wird, hat der Bundestag am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einstimmig angenommen. Er hat damit den Weg frei gemacht für eine Verlängerung der Fristen, innerhalb derer die Kommunen Fördergelder des Bundes beantragen können. Die Bundesregierung hatte dazu einen gleichlautenden Entwurf formuliert, der für erledigt erklärt wurde.
Das schnelle Handeln so kurz nach Beginn der Wahlperiode liegt am schleppenden Ausbau der Betreuungsangebote auf Ebene der Länder und Kommunen. Er wird zunehmend zum Zeitproblem, da die Verantwortlichen vor Ort Fristen zur Beantragung von Bundes-Fördermitteln vielfach nicht mehr einhalten können.
Lange Planungsprozesse, Lieferengpässe, Fachkräftemangel
Hintergrund ist das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter", mit dem zunächst ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufe 1 eingeführt wird. Im Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann für alle Schüler bis Klasse 4 gelten. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt. Wegen sich lange hinziehender Planungsprozesse, Lieferengpässen und Fachkräftemangel läuft der Mittelabruf aber schleppend.
„Wir brauchen Fachkräfte, die für die Kinder da sind!“
Deshalb wird das Investitionsprogramm nun durch eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) um zwei Jahre verlängert, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) wird ebenfalls um zwei Jahre, bis 2030, verlängert.
Die Opposition fordert mehr Mittel, um die Qualität zu sichern
In der abschließenden Debatte zu dem Entwurf gab es wenig Kontroversen, da sich alle Fraktionen auf dessen Ziel verständigen konnten. Wolfgang Dahler (CDU) betonte, Kommunen und Familien sollten beim Ganztag nicht in ein starres Konzept gezwängt werden. Es brauche passgenaue Lösungen vor Ort, denn "Ganztag ist nicht gleich Ganztag". Martin Rabanus (SPD) ergänzte, "wenn wir jetzt dieses Gesetz nicht anfassen, dann geht Geld verloren".
Sebastian Maack (AfD) sagte, seine Fraktion unterstütze den Ausbau von Ganztagsangeboten, wenn Eltern dies wünschten. Er kritisierte jedoch eine "Unwucht", weil es im Gegensatz dazu keine Gelder für Familien gebe, die ihre Kinder zu Hause betreuen.
Für Anja Reinalter (Grüne) reicht eine Fristverlängerung allein nicht aus: "Zeit allein schafft keine Ganztagsplätze. Das ist auch keine gute Bildungspolitik. Wir brauchen die Mittel, die ihr im Koalitionsvertrag zugesagt habt!"
Nicole Gohlke (Die Linke) nannte es das große "Aber", dass die Probleme der Kommunen mit steigenden Kosten und einem gravierenden Personalmangel durch längere Fristen nicht vom Tisch seien. “Wir brauchen Fachkräfte, die für die Kinder da sind!”