Bundespräsidentenwahl : Klöckner legt Termin für die Wahl des Staatsoberhaupts fest
Die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird am 30. Januar 2027 gewählt. An diesem Tag soll die Bundesversammlung tagen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Donnerstag als Termin für die nächste Bundesversammlung Samstag, den 30. Januar 2027, festgelegt und den Ältestenrat darüber informiert. Die Bundesversammlung tritt an diesem Tag im Deutschen Bundestag zusammen und wählt die zukünftige Bundespräsidentin oder den zukünftigen Bundespräsidenten.
Gemäß Artikel 54 Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz und § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Bundestagspräsidentin neben der Bestimmung von Ort und Zeit der Versammlung auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung zuständig.
Amtszeit von Bundespräsident Steinmeier endet am 18. März 2027
Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten. Die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier endet mit Ablauf des 18. März 2027 – spätester Termin für den Zusammentritt wäre somit der 16. Februar 2027 gewesen. Steinmeier kann nach zwei Amtszeiten nicht noch einmal antreten.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus allen 630 Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen gewählt werden. Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Ein Landtagsmandat ist nicht notwendig, es können auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gewählt werden.
Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt daher in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.
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