Mangel an Spenderorganen : Paare sollen sich gegenseitig Nieren spenden dürfen
Wegen fehlender Spenderorganen soll die Überkreuz-Lebendnierenspende ermöglicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor.
Mit einer neuerlichen Reform der Organspende soll der Kreis möglicher Spender und Empfänger vergrößert werden. Trotz gesetzlicher Änderungen in den vergangenen Jahren, beispielsweise effektiveren Abläufen in Entnahmekliniken, mehr Informationen und der Freischaltung eines Online-Registers, gibt es nach wie vor zu wenige Spenderorgane. Vor allem mangelt es an Spendernieren.
Ende 2024 haben rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet
Aus diesem Grund sollen auch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) vor, mit dem sich der Bundestag am Freitag in erster Lesung befassen will. Derzeit ist eine Lebendorganspende nur erlaubt, sofern zwischen Spender und Empfänger eine "besondere persönliche Verbundenheit" besteht. Diese strenge Regelung soll gelockert werden.
Wie im Entwurf dargelegt wird, haben Ende 2024 rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Es starben in dem Jahr 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen. Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Künftig sollen Lebendnierenspenden "überkreuz" durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Die Organspendepaare müssen sich nicht kennen. Das Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben.
Programm zur Vermittlung von Lebendspenden geplant
Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, wird aufgehoben. Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also eine Spende an eine nicht bekannte Person. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger.
Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende. Wenn ein Spender später selbst erkrankt und eine Transplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden.
Die Zahl der Organspenden ist gering. Von einer gesetzlichen Änderung versprechen sich Abgeordnete eine Lösung. Die geplante Regelung ist jedoch umstritten. GEWEBESPENDE: Neue Hoffnung schenken
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