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Kliniken in der Pflicht : Transparenzverzeichnis beschlossen

Der Bundestag hat das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Die Krankenhäuser sollen Daten zu Leistungsangebot, Personal und Qualität veröffentlichen.

20.10.2023
2024-01-30T13:35:31.3600Z
1 Min

Mit den Stimmen der Ampel-Koalition und gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz als Vorstufe der Krankenhausstrukturreform beschlossen. Geplant ist ein Transparenzverzeichnis, mit dem die Bevölkerung über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern detailliert informiert werden soll. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und einzelne Qualitätsaspekte zu übermitteln.

Versorgungsstufen: Level der Stufen 1 bis 3

Ferner werden die Kliniken bestimmten Versorgungsstufen (Level) zugeordnet, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten gewährleisten. Der Level 3U steht für Hochschulkliniken. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten können.

Die Freischaltung des Online-Verzeichnisses wurde in den Beratungen um einen Monat auf den 1. Mai 2024 verschoben, wie aus der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses hervorgeht. Die Abgeordneten verständigten sich in den Beratungen demnach außerdem auf Regelungen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser.

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So sollen Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget zügig berücksichtigt werden. Ferner sollen Mindererlöse, die durch den anhaltenden Fallzahlrückgang entstanden sind, schneller ausgeglichen werden. Weiterhin wird der Pflegeentgeltwert um acht Prozent auf 250 Euro erhöht. Schließlich wird die Fünftagesfrist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen über den Jahreswechsel hinaus verlängert.