Beflaggung von Dienstgebäuden : Die AfD will nur Schwarz-Rot-Gold hissen
Die AfD will auf Dienstgebäuden des Bundes ausschließlich die Bundesflagge wehen sehen - denn die EU-Flagge sei kein nationales Hoheitssymbol.
Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll auf dem Reichstagsgebäude sowie allen anderen Dienstgebäuden des Bundes zukünftig wieder ausschließlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge gehisst werden.
In ihrem entsprechenden Antrag, über den Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals debattierte, kritisiert die Fraktion ausdrücklich die Änderung des Beflaggungserlasses der Bundesregierung vom 22. März 2005, die es ermöglicht habe, zusätzlich zur Bundesflagge auch die Flagge der Europäischen Union zu hissen. Zudem moniert die AfD die Genehmigung des Bundesinnenministeriums für das Hissen der Regenbogenflagge anlässlich des Christopher Street Day (CSD) im Jahr 2022.
Das Neutralitätsgebot des Staates und Regenbogenflagge
Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold sei das zentrale Hoheitssymbol der Bundesrepublik Deutschland, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag zur Begründung. Die Bundesflagge stehe für die verfassungsmäßige Ordnung, die Einheit des Staatsvolkes und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. "Ihre herausgehobene Stellung darf durch keine andere Symbolik relativiert werden", heißt es im Antrag. Deutschland sei zwar Teil der EU, die EU-Flagge "aber kein nationales Hoheitssymbol". Die EU-Flagge solle deshalb allenfalls vor den Eingängen zu Dienstgebäuden gehisst werden.
Als "besonders problematisch" sieht die AfD das Hissen der Regenbogenflagge an, da es sich bei ihr um ein ideologisches oder weltanschauliches Symbol handle. Das Hissen dieser Flagge verstoße daher gegen das Neutralitätsgebot des Staates.
Bei den anderen Fraktionen stieß der Antrag, der zur Beratung in den Innenausschuss überwiesen wurde, auf einhellige Ablehnung.