Gesetzentwurf eingebracht : AfD will Kinder ab 12 Jahren vor Gericht stellen
Um gegen Gewalt von Kindern vorzugehen, will die AfD die Strafmündigkeit auf 12 Jahre absenken. Auch bei jüngeren Tätern fordert die Fraktion eine härtere Gangart.
Die Zahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik für 2024, die Ende März bekannt wurden, enthielten eine erschreckende Erkenntnis: Immer mehr Kinder fallen durch Gewalttaten auf. 33.471 Tatverdächtige unter 14 Jahren registrierte die Polizei in der Kategorie "Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit" im vergangenen Jahr, darunter fiel etwa Körperverletzung. 2016 lag die Zahl noch bei 16.951 - also etwa bei der Hälfte.
Auf diesen Umstand verweist auch die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf “zur besseren Bekämpfung der Kriminalität durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende”, der am Freitag erstmals im Bundestag debattiert wurde. Darin fordert sie strafrechtliche Konsequenzen für kindliche Täter. Dazu will die Fraktion die Altersgrenze der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre senken. Das würde bedeuten, dass sich künftig auch manche Kinder strafrechtlich vor Gericht verantworten müssten. Von den 33.471 tatverdächtigen Kindern im vergangenen Jahr waren 20.761 zwischen zwölf und 14 Jahren alt. Schon in der vergangenen Wahlperiode hatte die Fraktion eine entsprechende Initiative gestartet.
Staatsanwaltschaften sollen Unterbringungen beantragen dürfen
Auch bei noch jüngeren Tatverdächtigen plädiert die AfD-Fraktion für eine härtere Gangart. Nach ihrer Vorstellung soll künftig die Staatsanwaltschaft beim Familiengericht eine freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern, denen Gewalt- oder Sexualstraftaten vorgeworfen werden, beantragen dürfen. Zu diesem Zweck soll auch die vorläufige Festnahme der Kinder ermöglicht werden. Das würde nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit dienen, heißt es in dem Entwurf, sondern auch dem Kindeswohl: "Denn häufig sind es die Eltern von delinquenten Kindern, die Hilfen der Jugendämter ablehnen und ihren Kindern die dringend erforderliche Behandlung verweigern", heißt es im Entwurf.
Auch die Anwendung des Jugendstrafrechts soll nach dem Willen der AfD eingeschränkt werden. Bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) soll künftig ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht gelten.