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Unternehmen vor Gericht : In English, please!

Mit Commercial Courts will die Bundesregierung den Justizstandort Deutschland stärken. Mit dem eingebrachten Entwurf werden auch Forderungen der Länder aufgegriffen.

14.10.2023
2024-02-06T09:20:20.3600Z
2 Min

Wirtschaftsstreitigkeiten sollen vor Gericht künftig komplett in englischer Sprache geführt werden können. Zudem sollen die Länder für bedeutende Verfahren dieser Art eigene Spruchkörper, sogenannte Commercial Courts, einrichten können. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Stärkung des Wirtschafts- und Justizstandortes Deutschland. Den dazu vorgelegten Entwurf eines "Justizstandort-Stärkungsgesetzes" debattierte der Bundestag in der Nacht zum Freitag in erster Lesung und überwies ihn an die Ausschüsse.

Langjährige Forderung

Nach Auffassung der Bundesregierung "bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten" für Wirtschaftsstreitigkeiten globaler Unternehmen. Die Folge: Verfahren werden in anderen Ländern vor Gerichten geführt oder vor privaten Schiedsgerichten. Um dem entgegenzuwirken, solle den Streitparteien ein "attraktives Gesamtpaket für das Verfahren" angeboten werden. Dazu gehört laut Entwurf auch, dass Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Entscheidungen der Commercial Courts grundsätzlich auch in englischer Sprache geführt werden können. Ferner soll es Regelungen geben, die dem Schutz von in den Verfahren relevanten Geschäftsgeheimnissen dienen, etwa die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit.

Mit der Vorlage nimmt die Bundesregierung eine langjährige Forderung des Bundesrates auf. Die Länderkammer hatte dazu in dieser Wahlperiode erneut einen Entwurf eingebracht. Die Union hatte ebenfalls einen in diese Richtung gehenden Antrag vorgelegt. In der Anhörung zu den Vorlagen stellten diverse Sachverständige klar, dass auch im materiellen Recht, konkret im AGB-Recht, Änderungsbedarf besteht. Die Anwendung der entsprechenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die strenge Auslegung des Bundesgerichtshofes führten dazu, dass internationale Unternehmen gegebenenfalls andere Rechtsordnungen für ihre Verträge wählten, lautete der Tenor seinerzeit.