Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft : Eine Pflicht, die nicht wehtut
Für ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes erntet die Bundesregierung Kritik. Denn der Entwurf will keine starren Verpflichtungen.
Die Opposition schaut sich nicht nur die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehr genau an. Sie beobachtet auch sehr genau, welche Regierungsvertreter im Plenum des Bundestages diese Initiativen dann in welcher Form verteidigen.
So kam es, dass am Donnerstag dieser Woche, als es in erster Lesung um die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ging, die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer feststellte: "Noch nicht mal Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) steht voll hinter dem Gesetzentwurf." Kein Wunder, denn er sei "so schlecht" und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für die Privatwirtschaft warteten. "Soll nun selbst eine banale Rampe eine 'unzumutbare Hürde' für Unternehmen darstellen?", fragte sie.
Wie hier in Berlin demonstrierten am 5. Mai europaweit Menschen für eine inklusive Gesellschaft.
Rüffer griff damit den Protest von behindertenpolitischen Interessenverbänden auf, der seit Bekanntwerden des Entwurfs geäußert und auch auf die Straße getragen wird. Unter anderem am Dienstag zogen rund 1.000 Menschen aus Anlass des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch die Berliner Innenstadt und forderten mehr Inklusion.
Das Behindertengleichstellungsgesetz trat 2002 in Kraft
Mehr als 20 Jahre ist es her, dass das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen wurde, 2016 trat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dennoch sei Deutschland noch keine inklusive Gesellschaft, sagen Kritiker auch des aktuellen Gesetzentwurfes.
Mit diesem soll das BGG ein weiteres Mal novelliert werden: So soll es den Bund nun bis 2045 zu einem kompletten Abbau noch bestehender Barrieren verpflichten. Erstmals wird dazu auch die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. Im Plenum warf die Opposition der Regierung vor, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam Kritik.
Ministerin Bas, die die Debatte im Bundestag eröffnete, verteidigte natürlich den Entwurf und nannte es "unwürdig", dass es in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland noch immer keine verbindlichen Regeln für die Privatwirtschaft gebe. Die Regierung wolle nun "Barrieren überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern".
Linksfraktion sieht Barrierefreiheit als Chance
Jan Feser (AfD) kritisierte daraufhin, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der "Benachteiligung" sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten "unangemessene" Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde sein Ziel zugleich ausgehebelt, stellte Feser fest. "Es ist ein Rohrkrepierer."
Wilfried Oellers (CDU) bezeichnete die Regeln für die Unternehmen als "wichtige Schritte mit Augenmaß". Statt starrer Verpflichtungen "setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall", die Betriebe nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein "unbürokratisches Förderprogramm" in den Entwurf aufzunehmen.
„Das Gesetz bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück.“
Sören Pellmann (Die Linke) stellte fest: "Der Entwurf hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto 'Wasch mich, aber mach mich nicht nass'". Barrierefreiheit sei aber nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance. "Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!"
Die Sozialdemokratin Heike Heubach beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen und damit die Interessen von mehr als 13 Millionen Menschen würden immer noch kaum wahrgenommen. "Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen", sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der "angemessenen Vorkehrungen" werde durch die Regelungen zur Vermeidung "unbilliger Härten" wieder ausgehebelt.
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