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Befugnisse erweitert : Mehr Schutz für die Truppe

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) erhält zusätzliche Kompetenzen zur Bekämpfung von Sabotage und Spionage. Auch die Feldjäger sollen mehr Befugnisse bekommen.

05.12.2025
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2 Min
Foto: picture alliance/dpa

Feldjäger sind die Militärpolizei der Bundeswehr. Sie erhalten durch das verabschiedete Gesetz mehr Kompetenzen zum Schutz militärischer Einrichtungen.

Die Bundeswehr soll besser gegen die vermehrt auftretenden Fälle von Spionage und Sabotage geschützt werden. Zudem sollen neue Verfahren die Einstellung von Extremisten in die Truppe verhindern. Den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein Artikelgesetz “zur Stärkung der Militärischen Sicherheit” verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in der durch den Verteidigungsausschuss gebilligten Fassung mit den Stimmen der Unions- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der AfD- und der Linksfraktion. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Absicherung der Bundeswehr-Brigade in Litauen

Das Artikelgesetz sieht unter anderem Änderungen am Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) vor. Dessen Aufgaben im Ausland werden auf die Landes- und Bündnisverteidigung fokussiert. Explizit geht es dabei auch um den Schutz der Soldaten der in Litauen stationierten Bundeswehr-Brigade. Zudem werden die Befugnisse des MAD bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert und seine Kontrolle zentralisiert.

Hintergrund

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Weitergehende Befugnisse erhalten auch die Feldjäger und Soldaten im Wachdienst durch Änderungen am Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs. So sollen verdächtigte Personen innerhalb und in der Nähe von militärischen Bereichen angehalten und überprüft werden dürfen. Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, dürfen festgehalten und den Polizeibehörden zugeführt werden.

Ebenfalls Teil des beschlossenen Artikelgesetzes ist das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr. Dieses sieht vor, die Einstellungsüberprüfung von Soldaten durch eine Verfassungstreueprüfung zu ersetzen. Dazu gehört eine Abfrage bei den Nachrichtendiensten, beim Bundeszentralregister sowie ein Blick in öffentliche Quellen wie zum Beispiel "Social Media"-Plattformen.