Vor 45 Jahren : Die Spionin kommt frei
Am 19. März 1981 wird Christel Guillaume aus der Haft entlassen. Die Frau des DDR-Top-Spions in Willy Brandts Kanzleramt war selbst als Agentin aktiv.
"Ich habe ein Leben gelebt, aus dem man viele machen könnte", sagte Christel Boom im Jahr 2001 der “Mitteldeutschen Zeitung”, wenige Jahre vor ihrem Tod. 73 Jahre war die Ex-Frau des wohl prominentesten Stasi-Spitzels, Günter Guillaume, damals und seit 20 Jahren wieder auf freiem Fuß: Am 19. März 1981 wurde die Spionin aus der Haft entlassen.
Jahrelang spionierten Christel und Günter Guillaume für die DDR. Nach ihrer Enttarnung trat Willy Brandt 1974 als Kanzler zurück. Das Bild zeigt das Paar 1975 beim Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Anlass des Gesprächs mit der Zeitung war ein geradezu absurder Rechtsstreit, den Boom damals führte. Für ihre Haftzeit in Westdeutschland wollte sie Rentenansprüche geltend machen. Schließlich habe sie auch in der Kölner JVA für die DDR spioniert. Sie sei also während ihrer Haftzeit "hauptberuflich für das Ministerium für Staatssicherheit" (MfS) tätig gewesen und habe sogar Haftzulagen bekommen, argumentierte ihr Anwalt. Etwa 150 D-Mark mehr Rente würden ihr zustehen, wenn die Haftzeit von 1974 bis 1981 bei der Rentenabrechnung berücksichtigt würde.
“Heinze” und “Hansen” waren die Decknamen der Guillaumes
"Heinze" und "Hansen" - so die Decknamen von Christel und Günter Guillaume - kamen Mitte der 1950er Jahre in den Westen. Als DDR-Flüchtlinge getarnt, ließ sich das Ehepaar in Frankfurt am Main nieder, eröffnete einen Tabakladen, engagierte sich in der SPD. Sie wurde Büroleiterin von Willi Birkelbach, einem einflussreichen SPD-Bundestagsabgeordneten, und sollte in das Sekretariat von Verteidigungsminister Georg Leber (SPD) wechseln. Doch kurz zuvor wurde das Agenten-Duo verhaftet.
Er brachte es bis zum persönlichen Referenten von Willy Brandt und zum Namensgeber der Affäre, über die der Kanzler stürzte, nachdem das Agentenpaar 1974 aufgeflogen war. Erste Indizien hatten den Bundesnachrichtendienst 1973 erreicht - in Form von verschlüsselten Glückwünschen zu Geburtstagen und zur Geburt des Sohnes an das Ehepaar. Gesendet über Kurzwelle aus dem Stasi-Hauptquartier.
13 Jahre Haft für Günter, acht Jahre für Christel Guillaume wegen Spionage und Landesverrats lautete 1975 das Urteil. Doch beide kamen früher frei. Hintergrund war ein Deal mit der DDR. Schon vor der Verurteilung der Guillaumes Ende 1975 bemühte sich die DDR um einen Austausch des Ehepaars gegen im Osten inhaftierte Agenten der Bundesrepublik. Die Anfragen aus Ost-Berlin lehnte Bonn allerdings regelmäßig ab.
Nach sechs Jahren Haft kommt das Paar über einen Agentenaustausch frei
Als Christel Guillaume schließlich im März 1981 mit weiteren DDR-Spionen die JVA Köln-Ossendorf verließ, wurden im Gegenzug sechs BND-Agenten freigelassen. Günter Guillaume kam im Oktober mit fünf weiteren Spionen im Tausch gegen neun Gefangene der DDR frei. Der Agentenaustausch ebnete den Weg für weitere Freilassungen politischer Häftlinge und ermöglichte 3.000 DDR-Bürgern die Ausreise bei der Familienzusammenführung.
Die Guillaumes dagegen ließen sich kurz nach ihrer Rückkehr in die DDR scheiden. Christel nahm wieder ihren Mädchennamen Boom an, bekam den Karl-Marx-Orden verliehen und wurde in den Rang eines Oberstleutnants der Stasi erhoben. Dabei war die Bedeutung der Guillaumes für Ost-Berlin überschaubar: Als Spitzenquelle gelten sie aus heutiger Sicht nicht. Christel Booms Rente in Höhe von 1.700 D-Mark wurde indes nicht durch Berücksichtigung ihrer Haftzeit aufgestockt. Das Landessozialgericht Berlin wies die Forderung ab. Christel Boom starb 2004.
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