Vor 45 Jahren... : Dienste unter Kontrolle
Geheimdienste operieren im Verborgenen, überwachen Aktivitäten anderer Staaten und auffälliger Personen. Doch wer überwacht die Überwacher?

Die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums finden hinter verschlossenen Türen statt.
"Mit dem Gesetz wird ein neues parlamentarisches Hilfsorgan geschaffen, welches mit bestimmten zusätzlichen, dem Parlament gegenüber der Regierung sonst nicht zustehenden Rechten ausgestattet ist." So beschrieb der CDU-Abgeordnete Hans Hugo Klein ein Vorhaben, das die Fraktionen von SPD und FDP 1977 in den Bundestag eingebracht hatten: ein Gesetz über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz.
Am 9. März 1978 verabschiedete das Parlament den Entwurf und schuf so die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK). Fortan hatte die Bundesregierung der PKK, deren Mitglieder der Bundestag aus seiner Mitte wählte, "über die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassend zu berichten".
Politische Verantwortung bei der Bundesregierung
Die politische Verantwortung für das Tun der Dienste blieb jedoch bei der Bundesregierung: "Aufgabe der Kontrollkommission kann und darf es nicht sein, Handlungen oder Unterlassungen der Dienste abzusegnen, gutzuheißen oder sonst irgendwie in die Entscheidungsfreiheit der politisch Verantwortlichen einzugreifen", betonte Hans A. Engelhard (FDP) während der Debatte.
Erstmals wurde die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste gesetzlich geregelt. Dem Vorläufer der PKK, dem von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) 1956 ins Leben gerufenen Parlamentarischen Vertrauensmännergremium, fehlte diese Legitimation. 1999 wurde die PKK - unter anderem wegen ihrer Abkürzung, die eher mit der kurdischen Arbeiterpartei in Verbindung gebracht wurde - in Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr) umbenannt.