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Vor 35 Jahren... : Keine Vorzüge für Privatflieger

Sollten Sport- und Privatflugzeuge von der Mineralölsteuer ausgenommen werden? 1988 beschäftigte diese Debatte den Bundestag.

19.06.2023
2024-02-28T15:16:10.3600Z
1 Min
Foto: picture alliance / ZB/euroluftbild.de | Robert Grahn

Ein Sportflugzeug des Typs TL-3000 Sirius.

Am 23. Juni 1988 überschattete ein bemerkenswerter Streit die Bundestagsdebatte um eine für 1990 geplante Steuerreform. Der Zankapfel: die Befreiung der Sport- und Privatflieger von der Mineralölsteuer. Das hatte die CSU innerhalb der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt - wohl auf Betreiben von Parteichef Franz Josef Strauß, selbst leidenschaftlicher Flieger. Der berief sich auf die Gerechtigkeit: Schließlich seien große Fluggesellschaften von den Abgaben befreit. Allerdings nutzten Verkehrsflugzeuge, anders als kleine Flieger, bleifreies Kerosin.

Umweltaspekte spielten eine Rolle

Entsprechend harsch fiel die Kritik im Bundestag aus. Während "das Überleben der Nordsee fraglich ist", sagte etwa die Grünen-Abgeordnete Christa Vennegerts, "können sich die Privatpiloten, vertreten durch ihren Lobbyisten Strauß, immer noch mehr Gehör verschaffen als die bedrohte Umwelt". Gunter Huonker (SPD) wunderte sich: "Wenn man das Flugbenzin von der Steuer ausnimmt, so wird, da die Benzinsteuer für Pkw erhöht wird, der Liter Flugbenzin 1990 sage und schreibe 16 Pfennig billiger als das unverbleite Pkw-Normalbenzin, obwohl das Flugbenzin viermal mehr Blei enthält." Selbst Unionsabgeordnete hielten den Schritt für falsch und gaben das - nachdem die Reform verabschiedet worden war - zu Protokoll: Die "Steuerbefreiung für Flugbenzin bei privater Nutzung" sei ein politischer "Mißgriff bei dem insgesamt positiven Vorhaben der Steuerreform", sagte Peter Harry Carstensen (CDU).