Arbeitsschutz in Betrieben : Sicherheitsbeauftragter künftig erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend
Kleinere Betriebe sollen einen solchen Beauftragten nur installieren, wenn es eine besondere Gefährdungslage gibt. So sieht es ein Gesetzentwurf der Regierung vor.
Am Donnerstagabend hat der Bundestag der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben zugestimmt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung" (PSA) in leicht geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion zu. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Die EU-Verordnung legt Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen fest, mit denen das Funktionieren des Binnenmarkts für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll.
Nachträglich geändert wurde unter anderem der Schwellenwert für die Sicherheitsbeauftragten. So gilt die Verpflichtung zu deren Bestellung nun für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Mitarbeiter erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht.
Linke kritisieren die zusätzliche Bürokratie durch die Neuregelung
Angelika Glöckner (SPD) erläuterte, in Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten werde ein Sicherheitsbeauftragter stets dann bestellt, "wenn eine besondere Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt". In größeren Unternehmen werde er immer eingesetzt. Lars Ehm (CDU) lobte die Absenkung des Schwellwertes als Entlastung für kleinere Unternehmen.
Thomas Stephan (AfD) kritisierte trotz der Zustimmung seiner Fraktion, dass die Frage der Sicherheitsbeauftragten nicht eigens im Arbeitsschutzgesetz geregelt wurde. Ricarda Lang (Grüne) warf der Koalition vor, unter dem Vorwand von Bürokratieabbau soziale Standards zu senken und die Sicherheit in den Betrieben zu gefährden. Cem Ince (Linke) kritisierte, nicht einmal die Unternehmen hätten nach einer Neuregelung gefragt, "denn es gibt keine bürokratieärmere Regelung als die jetzige".