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Lehren aus der Finanzkrise : Neue Regeln für Banken beschlossen

Der Bundestag setzt Basel III und die neue EU-Bankenregulierung um. Die Verwendung von Alt-Mitteln der Bankenabgabe bleibt jedoch strittig.

30.01.2026
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3 Min

Bald wird die Finanzkrise erwachsen. Am 15. September 2026 ist es 18 Jahre her, dass die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers kollabierte. Dieses Ereignis hatte nicht nur die Wall Street erschüttert, sondern auch die globale Wirtschaft. Nur drei Wochen später mussten die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor die Kameras treten, um den Deutschen zu garantieren, dass ihre Spareinlagen sicher seien. Das Versprechen musste zwar nie eingelöst werden, aber in der Folge wurden zahlreiche Banken mit öffentlichen Milliarden von Euro vor dem Kollaps gerettet.

Foto: picture alliance / dpa / epa Foley

Lehman-Sitz 2008: Die Pleite der US-amerikanischen Investmentbank markierte den Beginn der Finanzkrise.

Das sollte sich nicht wiederholen. International wurden neue Regeln für den Bankensektor unter dem Stichwort "Basel III" vereinbart. Die Europäische Union beschloss 2024 neue Vorgaben für die Banken, mit denen die Umsetzung von Basel III laut EU-Rat nun "nahezu abgeschlossen" sei.

Die dazugehörige EU-Richtlinie setzt Deutschland nun in nationales Recht um. Unter anderem müssen Banken nun ökologische und soziale Risiken (ESG-Risiken) sowie Risiken aus Kryptowerten in ihrem Risikomanagement berücksichtigen. Banken von außerhalb der EU müssen für das Einlagen- und Kreditgeschäft eine Zweigstelle in der EU gründen. Ist diese rechtlich nicht selbständig, gelten neue aufsichtliche Mindeststandards. Die Regeln für Buß- und Zwangsgelder werden verschärft.

SPD: Es geht um "Vertrauen in Banken und verlässliche Regeln”

Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie den oppositionellen Grünen gebilligt. Dagegen stimmten die AfD-Fraktion und Die Linke.

"Finanzstabilität, das ist manchmal so ein abstrakter Begriff", sagte Johannes Schraps für die SPD-Fraktion zu Beginn der Debatte und erklärte weiter: "Sie zeigt sich aber dann ganz konkret, wenn es zum Beispiel darum geht, ob Menschen ihr Erspartes sicher wissen." Um "Vertrauen in Banken und verlässliche Regeln" gehe es dabei. “Genau dieses Vertrauen stärken wir mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratie-Entlastungsgesetz, kurz Brubeg.”


„Eigentlich sollte das heutige vorliegende Bankengesetz die finale Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise sein. Doch es ist nur noch wenig davon übrig geblieben.“
Lisa Schubert (Die Linke)

Das sah Reiner Groß für die AfD-Fraktion völlig anders: "Wir bekommen einen Akt bürokratischer europäischer Einmischung zulasten unserer bewährten dreigliedrigen deutschen Kreditwirtschaft", beklagte er mit Blick auf private Geschäftsbanken, öffentlich-rechtliche Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Groß prangerte vor allem an, dass Kreditinstitute sich künftig auch an den ESG-Risiken orientieren sollen.

Ausnahmen für kleinere Banken und Sparkassen

Unter Verweis auf zahlreiche Änderungen, die die Koalitionsfraktionen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf noch vorgenommen haben, sagte Mechthilde Wittmann (CSU) für die Unionsfraktion: "Wir haben ein gutes Gesetz zu einem großartigen Gesetz für unsere Bankenlandschaft gemacht." Sie verwies darauf, dass die kleinere Banken und Sparkassen über ihre ESG-Risiken nur noch qualitativ berichten müssten, es genügten zwei Seiten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widmete Sascha Müller seine Rede einem eigenen Gesetzentwurf der Grünen. Dieser solle "die Banken an den massiven Kosten der Finanzkrise beteiligen". Müller führte aus, dass die Banken im Nachgang der Krise von 2011 bis 2016 eine Bankenabgabe in den nationalen Restrukturierungsfonds gezahlt haben. Dieser wurde dann durch den europäischen Banken-Abwicklungsfonds abgelöst. In dem nationalen Fonds lägen aber noch immer 2,5 Milliarden an ungenutzten Mittel, betonte Müller, zugleich weise der deutsche Finanzmarktstabilisierungsfonds, ein Sondervermögen aus den Zeiten der Finanzkrise, noch ein Defizit von 21 Milliarden Euro aus. "Naheheliegend wäre jetzt doch, die zweieinhalb Milliarden Euro im Restrukturierungsfonds zu nutzen, um wenigstens einen Teil dieses Minus zu tilgen, damit nicht nur die Steuerzahlerinnen, sondern auch die Banken an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden", befand Müller.

Dem Vorschlag hatte die CSU-Abgeordnete Wittmann jedoch eine Absage erteilt. Die Koalition habe mit den Banken vereinbart, dass die Mittel in einen Mittelstandsfonds fließen sollten.

Für die Fraktion Die Linke sprach nach Müller Lisa Schubert. Sie hielt fest: "Eigentlich sollte das heutige vorliegende Bankengesetz die finale Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise sein. Doch es ist nur noch wenig davon übrig geblieben. Effektive Regulierungen wurden verwässert und verschoben", beklagte sie. Ihre Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf der Grünen zu, die AfD-Fraktion enthielt sich, die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen. 

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