Aufnahme in das Bundesjagdgesetz : Die Jagd auf Wölfe wird leichter
"Problemwölfe“ sollen zum Abschuss freigegeben werden können. Die beschlossene Neuregelung der Koalition stößt auf Zustimmung der AfD. Grüne und Linke lehnen sie ab.
Das Verhältnis von Mensch und Wolf war immer schon ein schwieriges, wovon unter anderem die Grimmschen Märchen wie "Rotkäppchen und der böse Wolf" Zeugnis ablegen. Gegenwärtig erlebt Deutschland mal wieder einen emotional aufgeladenen politischen Streit, in dessen Zentrum der Wolf steht.
Schlechte Nachricht für Wölfe: Mit der Aufnahme in das Bundesjagdgesetz wird die Jagd auf sie erleichtert.
Dabei geht es im Kern um die Frage, wie der Schutz einer geschonten Tierart wie dem Wolf mit den Interessen von Weidetierhaltern und der Sicherheit in der Kulturlandschaft vereinbart werden kann. Angesichts stabiler oder steigender Wolfspopulationen und zunehmender Risse von Nutztieren, insbesondere Schafen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es möglich macht, den Wolf gegebenenfalls wieder zu jagen.
Der Bundesrat muss der Änderung des Bundesjadggesetzes noch zustimmen
Der Entwurf “zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes” wurde am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung angenommen. Gegen die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz stimmten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen.
„Die Bejagung von Wölfen ist kein Ersatz für den präventiven Herdenschutz, sondern sie ist eine sinnvolle Ergänzung dazu.“
Für Hermann Färber (CDU), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, wurde mit der Gesetzesänderung ein guter Ausgleich gefunden. "Dieses Gesetz zeigt: Es kann sehr viel Gutes entstehen, wenn Agrarpolitik und Umweltpolitik konstruktiv zusammenarbeiten", sagte Färber im Plenum.
Vor allem aber sei es ein wichtiger Schritt, um den Konflikt um den Herdenschutz und den Wolfsschutz im ländlichen Raum zu befrieden. Es müsse aber klar sein, so Färber: "Die Bejagung von Wölfen ist kein Ersatz für den präventiven Herdenschutz, sondern sie ist eine sinnvolle Ergänzung dazu."
AfD fürchten Flickenteppich an Regeln in den Ländern
"Jetzt endlich schaffen wir die Voraussetzungen für einen Artenschutz, für Weidetierschutz und für die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf", sagte Peter Felser (AfD). Er nannte das Erreichte einen ersten Schritt. Jetzt käme es darauf an, dass Bund und Länder effektiv zusammenarbeiteten. Es dürfe in den für das Bestandsmanagement zuständigen Ländern keinen Flickenteppich an Kriterien und Verfahren geben. Der Bund müsse koordinierend zur Seite stehen, forderte Felser.
Für die SPD-Fraktion erklärte Isabel Mackensen-Geis, Kern des Gesetzes sei ein Drei-Säulen-Modell: Die erleichterte und rechtssichere Entnahme von schadstiftenden Wölfen werde zeitlich und räumlich praktikabler ausgestaltet. Zweitens: Ein Bestandsmanagement auf Grundlage revierübergreifender Managementpläne der Länder werde möglich, Voraussetzung dafür sei ein günstiger Erhaltungszustand. Drittens werde die Möglichkeit der Ausweisung von besonderen Weidegebieten in Regionen geschaffen, in denen Herdenschutz nur sehr schwer umsetzbar ist, wie in alpinen Lagen oder auf Deichen, führte die Sozialdemokratin aus.
Grüne verweisen auf Kritik von Fachleuten
Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) warf den Befürwortern des Gesetzentwurfs vor, den Fachleuten gar nicht mehr zuzuhören. "Ihre einzige Antwort ist die breite Bejagung des Wolfs an sich, und genau das löst das Rissproblem eben nicht, sondern verschärft es sogar noch, und das haben auch die Schäfer aus der Anhörung letzte Woche sehr, sehr deutlich gemacht", sagte Ebner. Die notwendige und zielgerichtete Entnahme von Schadwölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, müsse beschleunigt werden. Es müsse aber eben auch der Herdenschutz systematisch gestärkt werden, etwa durch Förderung, durch Beratung, mit Hilfe von Interventionsteams, forderte er.
Sascha Wagner (Die Linke) thematisierte die Frage nach vereinfachten Entschädigungsverfahren für Nutztier- und Hobbyhalter. Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Geschädigten anfallenden Kosten, sämtlichen Aufwands und unter Umkehrung der bisherigen Beweislast für die Schadensursache lasse sich im Gesetzentwurf leider nichts finden. Weder wurde etwas bundeseinheitlich noch auskömmlich geregelt, kritisierte Wagner.