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Vogelgrippe : Höhere Entschädigungszahlungen für Tierhalter beschlossen

Der Bundestag stimmt für eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes. Geflügelbetriebe erhalten künftig eine höhere Entschädigung für Verluste durch die Vogelgrippe.

19.12.2025
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3 Min

Die Tierhaltung und das Tierwohl standen am Donnerstagabend einmal mehr zur Debatte im Bundestag. Vor dem Hintergrund der im Frühherbst ausgebrochenen Vogelgrippe in mehreren Bundesländern wurde über den Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes abgestimmt. 

Zum anderen hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes" vorgelegt, und schließlich sollte über das "Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen" abgestimmt werden.

Betriebe in Nord- und Ostdeutschland besonders stark betroffen

Deutschland verzeichnet 2025 die höchste Anzahl an Vogelgrippeausbrüchen seit Jahren. Laut der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist bei der Vogelgrippe "eine Entspannung der Lage bislang nicht in Sicht", heißt es in einer Meldung des Instituts. Die Situation erfordere dringende und gezielte Maßnahmen, um die Gefährdung der Geflügelbestände zu minimieren. 

Am häufigsten betroffen waren demnach Betriebe in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Alleine im Landkreis Cloppenburg mussten im Herbst wegen der Tierseuche bislang mindestens 400.000 Hühner, Puten und Enten getötet werden. Im Land Brandenburg waren in dem Zeitraum mindestens 185.000 Tiere betroffen.

Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau

Wie auf diesem Gänsehof in Brandenburg müssen seit Ausbruch der Vogelgrippe tausende Tiere getötet werden.

Neben den enormen finanziellen Schäden durch das Keulen der Tiere, was erhebliche wirtschaftliche Verluste bedeutet, sind die Halter auch emotional belastet. Mit der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes soll die Entschädigung für gekeulte Geflügeltiere von 50 Euro auf 110 Euro angehoben werden. Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes soll rückwirkend ab dem 1. Oktober 2025 für geflügelhaltende Betriebe gelten. Darüber hinaus sollen in dem Gesetz Begriffe wie Seuchendefinition, Tierbewegung und Arzneimittelanwendung EU-weit angepasst werden.

Mit dem “Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen” erhalten Landwirte und andere professionelle Nutzer für die elektronische Aufzeichnung der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln einen Aufschub von einem Jahr bis zum 1. Januar 2027. Bisher war geplant, dass bereits zum 1. Januar 2026 die Anwendung digital und in maschinenlesbarer Form an die Behörden übermittelt werden muss.

Pflicht zur Verwendung von Tierhaltungskennzeichnungen erst ab 2027

Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes" wird verschoben. Statt wie geplant die Reform zum 1. März 2026 umzusetzen, soll das Vorhaben nun am 1. Januar 2027 starten. Begründet wird der Schritt damit, dass die Parteien im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 - also vor Reformierung - würde zu Unsicherheiten in der Branche führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten.


„Während diese Bundesregierung vertagt, verzögert und verschiebt, entsteht weiter Tierleid.“
Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen)

Silvia Breher (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, erinnerte daran, dass ihre Fraktion bereits 2022 einen ersten Anlauf für einen Entschädigungshöchstsatz für Geflügel unternommen habe, "doch den hat die Ampel abgelehnt". Nun komme die Erhöhung "nach Rücksprache mit den Ländern auch rückwirkend".

Grüne halten Aufschub des Tierhaltungslabels für falsch

Stephan Protschka (AfD) kritisierte, dass innerhalb von 20 Minuten drei Gesetzesentwürfe debattiert würden. Er habe den Eindruck, dass "die Bundesregierung versucht, solch weitreichende und vielschichtige Themen schnell abzufrühstücken".

Jens Behrens (SPD) verteidigte die Verschiebung der Änderungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ein weiterer Punkt werde die Einführung der Kennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung sein. "Diese wollen wir zur Mitte 2027 zur Anwendung bringen", sagte er.

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Ophelia Nick (Grüne), von 2021 bis 2025 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, hingegen kritisierte die Verzögerungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz heftig. "Während diese Bundesregierung vertagt, verzögert und verschiebt, entsteht weiter Tierleid. Und deshalb ist diese Verschiebung so bitter und so falsch." Marcel Bauer (Die Linke) hat seine Rede zu Protokoll gegeben, das bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag.

Für das Pflanzenschutzgesetz stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen votierten AfD und Linke bei Enthaltung der Grünen. Das Gesetz zur Tiergesundheit erhielt die Stimmen von CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung von Grünen und Linken, dagegen stimmte die AfD. Das Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen.