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Vor 60 Jahren : Bundestag beschließt erstmals Wahlkampfabkommen

Anfang 1965 einigen sich die Parteien auf ein Abkommen für einen fairen Wahlkampf und begrenzte Kosten. Doch die ersten Verstöße ließen nicht lange auf sich warten.

07.01.2025
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1 Min

Im Wahlkampf vergessen Politiker mitunter ihre guten Manieren. 1961 etwa, als der SPD-Kanzlerkandidat Willy Brandt Amtsinhaber Konrad Adenauer (CDU) als „greisen Kanzler“ bezeichnete und Letzterer den Umstand thematisierte, dass Brandt unehelich geboren wurde. Vier Jahre später sollte alles fairer verlaufen. Am 9. Januar 1965 schlossen die vier im Bundestag vertretenen Parteien erstmals ein Wahlkampfabkommen. Die freiwillige „Vereinbarung über die Führung eines fairen Wahlkampfes und über die Begrenzung der Wahlkampfkosten“ sollte aber nicht nur für eine möglichst sachliche Auseinandersetzung sorgen, sondern auch Kosten und Dauer des Wahlkampfes begrenzen.

Experten uneinig über Nutzen des Abkommens

So einigte man sich, dass die Wahlkampfausgaben der Union 16,4 Millionen D-Mark und die von SPD und FDP jeweils 15 Millionen D-Mark nicht übersteigen sollten. Ein Schiedsgericht sollte über die Einhaltung des Abkommens wachen, das auch vorsah, dass Plakatwerbung erst 30 Tage vor dem Wahlkampf erlaubt ist.

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Doch schon im Februar 1965 berichtete „Der Spiegel“ von einer Plakataktion der SPD, die „der Partei einen Schaden von 8.000 Mark“ einbrachte, weil sie gegen das Wahlkampfabkommen verstieß. Im August beschuldigten die Sozialdemokraten dann die CDU, Wahlbeilagen in Zeitungen vor einem vereinbarten Stichtag verbreitet zu haben. Wie sinnvoll ein solches Abkommen ist, darüber sind sich Experten uneins.

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