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Vor 30 Jahren : Kabinett verabschiedet schärfere Regeln für ausländische Straftäter

Straßenschlacht mit Folgen: Die schwarz-gelbe Koalition beschließt Ende März 1996 strengere Ausweisungsregeln. Im Herbst verschärft der Bundestag das Ausländerrecht.

25.03.2026
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1 Min

"Die Bundesregierung will gewalttätige Ausländer schneller abschieben. An die Bundesländer appellierte sie, Abschiebungen zu beschleunigen." Die Sätze stammen nicht aus diesen Tagen, sondern aus einem 30 Jahre alten Pressebericht. Am 27. März 1996 hatte das schwarz-gelbe Kabinett einen Maßnahmenkatalog beschlossen, um härter gegen straffällig gewordene Ausländer vorgehen zu können.

Blutige Straßenschlachten an der deutsch-niederländischen Grenze

Die Entscheidung fiel unter dem Eindruck von Ausschreitungen von Kurden. Kurz vor dem kurdischen Neujahrsfest kam es vor allem in Nordrhein-Westfalen zu Krawallen. Tausende Kurden lieferten sich etwa an der deutsch-niederländischen Grenze blutige Straßenschlachten mit Polizei und Grenzschutz, wobei knapp 500 Demonstranten fest- und rund 2.000 vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden.

Foto: picture alliance / SZ Photo

Der Reformvorschlag der Koalition setzte sich gegen den Widerstand der Opposition durch: Hier der SPD-Fraktionsvorsitzende Rudolf Scharping (rechts) im Gespräch mit Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU).

Das Kabinett beschloss daraufhin, dass schwerer Landfriedensbruch zwangsläufig zu einer Ausweisung führt, wenn der Täter zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. 

Die Union hatte gefordert, Gewalttäter auch ohne Urteil ausweisen zu können. Die FDP war aber dagegen. Dafür vereinbarte man, ausländische Straftäter schon auszuweisen, wenn sie unabhängig vom Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bekommen. Vorher lag die Hürde bei mindestens fünf Jahren. SPD-Chef Rudolf Scharping erklärte, auch seine Partei sei der Auffassung, dass Kriminelle ihr Aufenthaltsrecht selbst zerstörten. Das entsprechende Gesetz passierte im November 1996 mit 325 zu 307 Stimmen den Bundestag.

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