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Vor 70 Jahren : Das Parlament kontrolliert die Streitkräfte

Am 6. März 1956 beschloss der Bundestag die Wehrverfassung und das Soldatengesetz. Kernstück war die parlamentarische Kontrolle der neuen Streitkräfte.

02.03.2026
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"Die Bundeswehr kann und muß werden eine Sache der ganzen Nation, des ganzen Volkes und damit des ganzen Staates - und des ganzen Parlaments", betonte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses Richard Jaeger (CSU). Am 6. März 1956 beschloss der Deutsche Bundestag die "zweite Wehrergänzung" des Grundgesetzes und das Soldatengesetz. 

Damit machten die Abgeordneten nicht nur den Weg für eine allgemeine Wehrpflicht frei: Sie legten auch die parlamentarische Kontrolle der neuen Armee fest, die mit Inkrafttreten des Soldatengesetzes den Namen "Bundeswehr" bekam.

Foto: picture alliance / SZ Photo

Im Jahr 1955 nahmen die ersten Freiwilligen ihren Dienst bei der Bundeswehr auf. Kurz darauf wurde das Soldatengesetz verabschiedet.

Wenige Jahre zuvor schien eine neuerliche Aufstellung deutscher Streitkräfte ausgeschlossen. Die Alliierten hatten 1945 die vollständige Demilitarisierung Deutschlands beschlossen, das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz enthielt keine Regelung für die Schaffung einer Armee. Auch der Bundestag hatte sich zunächst gegen eine Wiederbewaffnung gestellt. 

Doch der sich verfestigende Konflikt zwischen Ost und West ließ Rufe nach einem europäischen und deutschen Verteidigungsbeitrag lauter werden. 1955 trat die Bundesrepublik der Nato bei und der Bundestag verabschiedete das sogenannte Freiwilligengesetz, das die Rekrutierung von 6.000 Männern erlaubte.

Fast fünf Monate lang beschäftigten die Entwürfe die Ausschüsse 

Wurde die Debatte um die Wiederbewaffnung in den Jahren zuvor noch hitzig geführt, verliefen die Verhandlungen über die damit notwendig gewordenen Grundgesetzänderungen und das Soldatengesetz eher ruhig. 

Fast fünf Monate hätten sich Verteidigungs- und Rechtsausschuss mit den Entwürfen befasst, beschrieb Jaeger die Suche nach einem möglichst breiten Konsens zwischen Regierung und Opposition. Die Vorlagen seien "wirklich in einer gründlichen und eingehenden Beratung herangereift".

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Während Jaeger betonte, dass die Unionsfraktion an jenem Tag trotz Bedenken im Einzelnen aus Überzeugung zustimme, tat sich die SPD schwerer. Sie hatte sich lange gegen eine Wiederbewaffnung gewehrt, weil sie darin eine Gefahr für eine deutsche Wiedervereinigung sah. SPD-Fraktionsvize Wilhelm Mellies erklärte, man halte an der Ablehnung der Wiederbewaffnung fest, lehne das Soldatengesetz ab, stimme der Wehrverfassung aber zu: Schließlich gehe es dabei "nicht um die Wehrfrage, sondern um die innere Freiheit, um die Demokratie sowie um die Bürger- und Menschenrechte".

Nachdem die Wiederbewaffnung beschlossen sei, sehe man es "als unsere Pflicht an, für die Demokratie innerhalb und außerhalb der in der Entstehung begriffenen Bundeswehr Sorge zu tragen". Die Einrichtung eines Wehrbeauftragten sahen die Sozialdemokraten ausdrücklich als "Fortschritt" an.

Die SPD stimmte gegen das Soldatengesetz - angenommen wurde es trotzdem

Auch die Abgeordneten der Deutschen Partei (DP) haderten. Es sei ihnen nicht leichtgefallen zuzustimmen, dass "nach all dem, was wir in Deutschland im Kriege und nach dem Kriege erleben mußten, nun wieder Streitkräfte aufgestellt werden", so DP-Abgeordneter Herbert Schneider. Allerdings sei man überzeugt, "daß es zur Bewahrung des freiheitlichen Lebensraumes Westdeutschlands notwendig ist, diesen Raum zu schützen". 

Letztlich stimmten 390 Abgeordnete für die Ergänzungen des Grundgesetzes, 20 stimmten dagegen. Damit war die Wehrverfassung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Gegen die Stimmen der SPD verabschiedete der Bundestag auch das Soldatengesetz.

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