Vor 15 Jahren : Verfassungsgericht verbietet Namensketten
Eheleute dürfen bei der Heirat keine Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen bilden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 5.Mai 2009 bestätigt.

Begrüßte das Urteil: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Was haben Birgit Malsack-Winkemann (AfD), Ursula Groden-Kranich (CDU) und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) gemeinsam? Sie alle waren Mitglieder des Deutschen Bundestages mit einem Doppelnamen.
Ob lange Namen für Politiker Nachteile bringen - weil sie etwa nur schwer in eine Zeitungsüberschrift passen oder es im Plenum die "halbe Redezeit kostet", ihren Namen auszusprechen, wie es sich die frühere SPD-Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller anhören musste - sei dahin gestellt. Der Grund, warum die Politik wirklich langen Namen, sogenannten Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen, einst einen Riegel vorgeschoben hatte, war ohnehin ein anderer.
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Namensketten von 1994
Am 5. Mai 2009 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Verfassungsbeschwerde hatte das Ehepaar Frieda Thalheim und Hans-Peter Kunz-Hallstein eingelegt. Die Frau wollte Thalheim-Kunz-Hallstein heißen, unter anderem, um dadurch die Verbundenheit zum Ehemann, aber auch zu den beiden Töchtern aus erster Ehe zu dokumentieren.
Doch die Karlsruher Richter wiesen ab: Der Gesetzgeber verfolge mit dem Verbot das legitime Ziel, "Namensketten zur Sicherung einer besseren Identifikationskraft des Namens generell einzuschränken", hieß es. Betroffene hätten auch so ausreichende Möglichkeiten. Die Regelung gilt damit seit 1994. Sie lasse "ausreichend Spielraum" und verhindere "unpraktikable Namensketten", erklärte die damals zuständige Bundesjustizministerin. Die hieß Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).