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Vor 40 Jahren : Keine Amnestie für Steuersünder

Illegale Parteispenden haben immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Mitte Mai 1984 wollte die Regierung eine Amnestie für Steuersünder verhängen, scheiterte aber.

13.05.2024
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1 Min
Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten

Im März 1984 sagte der Unternehmer Friedrich Karl Flick als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Spendenaffäre aus.

Vor fünf Jahren hat der Bundestag die AfD wegen der Annahme illegaler Parteispenden sanktioniert. Über 400.000 Euro musste die Partei Strafe zahlen. Auch frühere Parteispendenaffären sorgten lange für Schlagzeilen. Mitte Mai 1984 wollte die Bundesregierung noch knapp zehn Jahre später eine Amnestie für alle in den Skandal Verwickelten sorgen - und erntete einen erneuten Aufschrei der Öffentlichkeit.

Hintergrund war die Flick-Affäre: 1975 hatte der Flick-Konzern Aktien im Wert von knapp zwei Millionen D-Mark verkauft und stellte für die Reinvestition des Erlöses Steuerbefreiungsanträge beim Bundeswirtschaftsministerium, das diese bewilligte. Später wurde bekannt, dass der Konzern zuständige Minister sowie alle damals im Bundestag vertretenen Parteien mit Spenden bedacht hatte.

Regierung zieht Gesetz zur Amnestie von Bestechlichkeit zurück

Nachdem 1983 erste Anklagen wegen Bestechung und Bestechlichkeit erhoben wurden, versuchte die schwarz-gelbe Koalition im Mai 1984 über ein Gesetz sowohl Spendern als auch Politikern Amnestie zu verschaffen. Vor allem die Medien sorgten jedoch dafür, dass die Regierung den Entwurf am 16. Mai zurückzog.

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Eine Woche später beschäftigte sich der Bundestag mit dem gescheiterten Vorstoß. Alfred Dregger (CDU) verteidigte ihn: Die Parteienfinanzierung sei bis 1983 "nicht eindeutig" geregelt gewesen; man habe verhindern wollen, "dass das frühere Versagen des Gesetzgebers auf dem Buckel von Bürgern ausgetragen wird", die "sich ohne eigenen Vorteil für demokratische Parteien" engagiert hätten.