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Produktive Spannung : Ringen um den Rechtsstaat

Die Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen diskutiert das Verhältnis von Bundestag und Bundesverfassungsgericht.

20.12.2021
2023-09-26T18:31:11.7200Z
2 Min

Wird in Karlsruhe Politik gemacht? Mit dieser Frage beschäftigte sich am vergangenen Mittwoch die Deutsche Vereinigung für Parlamentsfragen e.V.. Unter dem Titel "Das Ringen um den Rechtsstaat - zum Verhältnis von Bundestag und Bundesverfassungsgericht" diskutierten der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert, die Rechtsprofessorin Anna-Bettina Kaiser und Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht, die Rolle von Gesetzgeber und kontrollierender Instanz zueinander.

Müller hatte zu der Frage, ob die politische Agenda zukünftig in Karlsruhe entstehe, eine klare Antwort. Das Bundesverfassungsgericht beanspruche keinerlei politischen Gestaltungsspielraum: "Wir sind Hüter der Verfassung, aber nicht Gestalter der Politik." Ob das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen dennoch an der einen oder anderen Stelle überschritten habe, das diskutierten die Teilnehmer in der hybriden Veranstaltung anhand von zwei Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit: die coronabedingte Bundesnotbremse und das Klimaschutzgesetz.

Ende November hatten die Richter Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren als Maßnahmen zum Eindämmen der Pandemie für verhältnismäßig erklärt. Für Kaiser, die als Professorin unter anderem für öffentliches Recht an der Humboldt Universität zu Berlin tätig ist, eine "alternativlose Entscheidung". In Zeiten von großer Unsicherheit, wo es an entsprechenden Erfahrungen und Datenmaterial fehle, obliege es allein dem Gesetzgebers die passenden Maßnahmen festzulegen.

Kontroverser diskutiert wurde die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Der Gesetzgeber binde sich zwar an die Ziele des Pariser Klimaabkommens und möchte bis 2050 CO2-neutral sein, zeige allerdings nicht hinreichend auf, wie dieses Ziel erreicht werden soll, ohne die Grundrechte zukünftiger Generationen einzuschränken, so Müller. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, lautete die Entscheidung der Richter. Auch wenn Lammert diese Entscheidung persönlich begrüße, äußert er Bedenken hinsichtlich der Argumentationslinie. Sollte dieser sogenannte "intertemporale Freiheitsschutz" - also die Grundrechtssicherung zukünftiger Generationen - auch bei Themen wie der Renten- oder staatlichen Verschuldungspolitik zum Einsatz kommen, könne Karlsruhe seinen Einflussbereich erweitern. Sorgen, die Müller nicht teilt. Der Klimawandel sei eine einmalige Situation, schließlich können ausgestoßenes CO2 nicht mehr zurückgenommen werden. Um die Grundrechte auch nach 2030 zu sichern, müsse daher schon heute entsprechend gehandelt werden. Und so steht am Ende die Frage im Raum, wie zukünftig bei rechtlichen und politischen Entscheidungen mit der Generationgerechtigkeit umzugehen ist.