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Straftäter in Entziehungsanstalten : Union fordert Änderungen im Maßregelvollzug

Die Union dringt auf eine Beschränkung der Unterbringung verurteilter Straftäter in Entziehungsanstalten im sogenannten Maßregelvollzug. Kein "Strafrabatt".

16.05.2022
2024-02-15T10:51:27.3600Z
2 Min

Die Union dringt auf eine Beschränkung der Unterbringung verurteilter Straftäter in Entziehungsanstalten im sogenannten Maßregelvollzug. Damit soll einerseits der steigenden Zahl von Patienten Einhalt geboten und andererseits verhindert werden, dass Angeklagte eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anstreben, um einen "Strafrabatt" zu erhalten.

Ziel müsse sein, nur jene unterzubringen, "die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums und der daraus resultierenden Gefahr, erhebliche rechtswidrige Taten zu begehen, tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen", heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion, über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beriet.

Die "Substanzkonsumstörung" soll im engeren kausalen Zusammenhang zur Tat stehen müssen

Dazu will die Fraktion den entsprechenden Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches enger fassen. Künftig soll für die Anordnung der Maßregel bei dem Täter eine "Substanzkonsumstörung" vorliegen, die in einem engeren kausalen Zusammenhang zu Tat steht. Aktuell reicht ein nicht näher definierter Hang zum Konsum. Zudem müsse der Erfolg der Therapie in der Entziehungsanstalt "aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten" sein. Die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung soll ferner grundsätzlich erst nach zwei Drittel der Strafzeit möglich sein; aktuell kann das schon zur Hälfte der Strafzeit erfolgen.

Mit dem Entwurf erhöht die Fraktion den Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Nachdem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im November 2021 einen Bericht zu dem Thema vorgelegt hatte, kündigte Buschmann an, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nun kommt die Union ihm zuvor - und übernimmt die Vorschläge des Berichtes fast eins zu eins.

Handlungsbedarf sehen auch die übrigen Fraktionen 

In der Debatte betonte Axel Müller (CDU), ein wesentliches Indiz für das Bestehen dieser Fehlanreize sei, "dass mittlerweile zwei Drittel der im Maßregelvollzug befindlichen Personen bei der Begehung ihrer Tat voll schuldfähig waren". Da der Maßregelvollzug aus allen Nähten platze, müssten gefährliche Straftäter, die auf einen Therapieplatz warteten und vor denen die Allgemeinheit eigentlich geschützt werden müsste, auf freien Fuß gesetzt werden, beklagte Müller mit Verweis auf solche Fälle in Baden-Württemberg.

Handlungsbedarf sahen auch die übrigen Fraktionen. Johannes Fechner (SPD) betonte die Bedeutung des Maßregelvollzuges. "Wir geben Straftätern durch den Maßregelvollzug eine Chance, sich zu bessern." Die Koalition wolle die genannten Probleme ebenfalls angehen, die Vorschläge der Arbeitsgruppe seien dafür eine "sehr gute Diskussionsgrundlage".

Ähnlich äußerten sich Stephan Thomae (FDP) und Canan Bayram (Grüne). Bayram warb zudem für ein "Gesamtkonzept, bei dem Prävention und Resozialisierung im Fokus stehen". In eine ähnliche Richtung argumentierte Ates Gürpinar (Linke), der zudem Reformen in der Drogen- und Suchtpolitik forderte. Thomas Seitz (AfD) stellte sich hinter die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Deren Einsetzung sei überfällig gewesen.