Piwik Webtracking Image

Wahlrecht : Reform zur Verkleinerung des Bundestages in Sicht

Die Ampel kann bei der Begrenzung der Abgeordnetenzahl auch auf Stimmen aus der Opposition hoffen.

30.01.2023
2023-10-24T09:39:57.7200Z
2 Min

Der Bundestag, heißt es in Paragraf 1 des Bundeswahlgesetzes, besteht "aus 598 Abgeordneten" - eine Festlegung, die allerdings mit dem Einschub "vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen" versehen ist. Tatsächlich gehören dem Parlament derzeit 736 Abgeordnete an; in der vorherigen Wahlperiode waren es 709. Dass der Bundestag 138 Mandate über der Sollstärke liegt, resultiert aus den sogenannten Überhangmandaten. Sie entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entspricht. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge seit 2013 mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. Zu den bei der Bundestagswahl 2021 angefallenen 34 Überhängen kamen so 104 Ausgleichsmandate.

Nun zeichnet sich im Parlament eine erneute Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages ab. Zwar stießen die Pläne der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl am Freitag in der ersten Lesung ihres Gesetzentwurfes auf scharfe Kritik der CDU/CSU-Fraktion, doch blieb die Union damit allein im Hohen Haus. Die AfD-Fraktion, die einen im Kern inhaltsgleichen Vorschlag wie die Koalition eingebracht und damit ihre Initiative aus der vorherigen Wahlperiode aufgegriffen hat, begrüßte, dass mit diesem Modell ihr Konzept eine Mehrheit finden werde, und aus der Linksfraktion hieß es, der Ampel-Vorschlag gehe in eine "richtige Richtung".

Die Koalition und die AfD sehen in ihren Gesetzentwürfen vor, die Zahl der Bundestagsabgeordneten bei weiterhin 299 Wahlkreisen künftig verlässlich auf die Regelgröße von 598 Parlamentsmitglieder zu begrenzen und dafür die Zuteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft nicht mehr alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in den Bundestag einziehen. Erringen Wahlkreisbewerber einer Partei mehr Mandate, als dieser nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen diejenigen von ihnen mit den vergleichsweise schlechtesten Erststimmenergebnis leer ausgehen.

Die CDU/CSU-Fraktion plädiert dagegen in einem Antrag (20/5353) unter anderem für eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 270 und eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei "auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl" von 15. Dieser Vorschlag stieß indes in der Debatte nicht nur bei der Koalition auf deutliche Kritik.