"Spanisches Modell" als Vorbild : So bekämpft Spanien Gewalt gegen Frauen
Europaweit gilt Spanien beim Thema Gewalt gegen Frauen als Vorreiter. Das Land setzt auf ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Dazu gehört auch die Fußfessel.
Spanien gilt europaweit als federführend beim Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Doch das liegt nicht in erster Linie an der elektronischen Fußfessel, die nun auch in Deutschland eingeführt werden soll, sondern an einem umfassenden System von Gesetzen und Maßnahmen, das sich quer durch alle Lebensbereiche erstreckt. Bereits 2004 hat Spanien sein Strafrecht umfassend reformiert. Seitdem wird Gewalt an Frauen durch deren Partner oder Ex-Partner schärfer sanktioniert als andere Gewalt innerhalb von Familien. Gerechtfertigt wurde das damals mit dem Verweis auf bestehende strukturelle Ungleichheit zwischen Männern und Frauen.
Gedenken an die Toten: Mit Kerzen erinnern Mitglieder des spanischen Abgeordnetenhauses an Frauen, die geschlechtsbezogener Gewalt zum Opfer gefallen sind.
Das Verfassungsgericht hat diesen Grundsatz in mehreren Urteilen bestätigt. Parallel dazu hat das Land umfangreiche Präventionsprogramme und Opferschutzprogramme verabschiedet, inklusive eines Netzes von kostenlosen Frauenhäusern und Zufluchtsorten, und die Zuständigkeiten der Justiz reformiert: 460 auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisierte Gerichte gibt es zwischen den Pyrenäen und Gibraltar. Sie sind, neben der Verfolgung von Straftaten, auch für die familienrechtlichen Angelegenheiten der bei ihnen angesiedelten Fälle zuständig, etwa für Scheidung oder Sorgerechtstreitigkeiten. "Die doppelte Kompetenz ermöglicht uns, alle Lebenslagen der Opfer im Blick zu haben", sagt Cira García Domínguez, Ermittlungsrichterin für geschlechtsspezifische Gewalt in Getafe bei Madrid. "Dieser integrale Ansatz ist der eigentliche Kern des 'spanischen Modells'."
Ein Algorithmus erstellt ein Gefährdungsprofil für gewaltbetroffene Frauen
Tatsächlich dient Spanien international immer wieder als Vorbild - nicht nur in Sachen elektronischer Fußfessel. Griechenland und die Türkei interessieren sich vor allem für das spanische VioGén-System: Seit 2007 werden in Spanien alle Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt in einer Datenbank erfasst, von geringfügigen Delikten wie Beleidigungen bis zu schweren Straftaten wie Mord. VioGén soll nicht nur eine zentrale Überwachung aktueller Fälle gewährleisten - Ende 2025 waren etwas über 104.000 Fälle gemeldet, 932 davon mit hohem oder sehr hohem Risiko. Das System hilft auch bei der Prävention von Straftaten und beim Opferschutz: Spanien hat aus den historischen Daten ein Protokoll zur individuellen Risikobewertung entwickelt, das jeder Frau bei Strafanzeige in Form eines Fragenkatalogs vorgelegt wird. Anhand ihrer Antworten erstellt ein Algorithmus ein Gefährdungsprofil und empfiehlt Schutzmaßnahmen. Das ersetzt nicht die Expertise des ermittelnden Beamten oder der ermittelnden Beamtin, sondern ergänzt sie und verringert die Gefahr von Fehleinschätzungen.
Auch wenn die Zahl der von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordeten Frauen im historischen Mittel seit 2004 um etwa 30 Prozent zurückgegangen ist, verloren im letzten Jahr immer noch 48 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt ihr Leben. Achtzig Prozent dieser Frauen hatten keine Anzeige gestellt, waren also nicht im VioGén-System erfasst. Die Zahlen der vorherigen Jahre zeigen ein ähnliches Verhältnis.
„Die doppelte Kompetenz ermöglicht uns, alle Lebenslagen der Opfer im Blick zu haben. “
Um die hohe Zahl der nicht erfassten Fälle zu verringern, hat Spanien 2025 VioGén reformiert. Behörden können seitdem ohne Strafanzeige oder Aussage des Opfers Ermittlungen aufnehmen, erste Schutzmaßnahmen verhängen und den Fall in das VioGén-System aufnehmen. Krankenhäuser, Gesundheitszentren und Schulen werden über spezifische Protokolle zur Früherkennung von geschlechtsspezifischer Gewalt ebenfalls stärker in die Präventionsarbeit eingebunden.
Bei der Prävention schwerer Straftaten gegen Frauen ist die elektronische Fußfessel seit 2009 ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein. Sie wird auf richterliche Anweisung angeordnet, wenn keine Beugehaft möglich ist, aber ein reales Risiko besteht, dass der Täter bestehende Auflagen ignoriert. Das etwa armbanduhrgroße Gerät wird an Arm oder Fuß des Täters angebracht, die gewaltgefährdete Person erhält ein Smartphone. Bei einem Verstoß gegen das Annäherungsverbot ertönt automatisch ein Warnsignal. Das zuständige Überwachungssystem Cometa übermittelt die GPS-Daten des Täters und die Telefonnummer des Opfers dann an die zuständige Polizeidienststelle, die sich mit der betroffenen Frau umgehend in Verbindung setzt. Im deutschen Entwurf ist die Ausstattung mit einem Zweitgerät nur auf Wunsch der gewaltbetroffenen Person vorgesehen.
Jährlich sind zwischen 4.500 und 4.800 Fußfesseln im Einsatz
Etwa 21.000 Mal haben Richter die Maßnahme verhängt. Im Schnitt sind pro Jahr zwischen 4.500 und 4.800 Fußfesseln im Einsatz. Das System gilt als effizient: Keine der Frauen, die ein Warngerät bei sich trugen, wurde getötet. Seit 2024 kann die Fußfessel auch zur Überwachung verurteilter Sexualstraftäter verwendet werden.
Auch Juristin Cira García Domínguez hat die Fußfessel mehrfach angeordnet, allerdings kennt sie auch Fälle, in denen das Opfer die Maßnahme abgelehnt hat. "Technische Geräte sind immer fehleranfällig", sagt Cira García Domínguez. "Wir hatten schon Fehlalarme, weil der Empfang zu schlecht, der Akku leer war oder der Täter in einem Bus saß, der einen Umweg fuhr und so unbeabsichtigt dem Opfer zu nah kam." Da bei einem Alarm neben Opfer und Polizei immer auch das zuständige Gericht informiert wird und Ermittlungen aufnimmt, ist der Mehraufwand für die Behörden beträchtlich. "Das stresst oft auch das Opfer", so García.
Spanien will robustere Fußfesseln anschaffen
Auch das System selbst läuft nicht immer fehlerfrei, wie der Jahresbericht der Staatsanwaltschaft aus dem vergangenen Jahr zeigt. Demnach war es 2024 während des Wechsels des zuständigen Telefonbetreibers zu einer Datenlücke gekommen. Auf frühere Bewegungsprofile der verurteilten Straftäter konnte nicht zurückgegriffen werden - ein Fehler, der, so die Staatsanwaltschaft, bei Gerichtsverfahren zu falschen Beurteilungen hätte führen können und so die Opfer "potenziell gefährdete". Zwar wurde kein entsprechender Fall bekannt, aber Spanien diskutierte erhitzt über die elektronische Fußfessel.
Das spanische Gleichstellungsministerium will das aktuelle Modell nun ersetzen und hat den Kauf von 17.660 neuen Geräten angekündigt. Sie sollen nicht nur wasserdicht, extrem bruchsicher und mit Temperatur- und Bewegungssensoren ausgestattet sein, sondern auch den Standort des Trägers übermitteln, selbst wenn dieser kein Telefon mit sich führt. Über 110 Millionen Euro stellt die Regierung dafür bereit.
Die Autorin ist freie Korrespondentin in Barcelona.
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