Kathrin Gebel im Interview : "Ein GPS-Signal bedeutet nicht Sicherheit"
Die frauenpolitische Sprecherin der Linken fordert strukturelle Lösungen, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Einzelmaßnahmen wie die Fußfessel reichen ihr nicht aus
Das Lagebild des Bundeskriminalamts zur häuslichen Gewalt zeigt erneut eine Zunahme bei innerfamiliärer Gewalt und bei Gewalt in Partnerschaften. Opfer sind vor allem Frauen. Wie bewerten Sie die Situation?
Kathrin Gebel: Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt, die an vielen Orten in unserer Gesellschaft fortgesetzt wird. Die LeSuBia-Studie, eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts, zeigt, dass der Anstieg an häuslicher Gewalt eben kein statistischer Effekt ist, der durch vermehrtes Anzeigen ausgelöst wird. Tatsächlich wird wenig angezeigt. Das ist, auch was das Vertrauen in staatliche Institutionen betrifft, ein gravierender Befund. Wir müssen uns fragen, warum Frauen sich nicht auf den Staat verlassen können, wenn es darum geht, sie zu schützen.
Kathrin Gebel ist frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Sie sitzt seit 2025 im Deutschen Bundestag.
Wie erklären Sie sich denn den Anstieg der Zahlen und den Umstand, dass jeden zweiten Tag ein Mann versucht, seine Partnerin oder Ex-Partnerin umzubringen? Per se leben wir ja in einer zivilisierten Gesellschaft...
Kathrin Gebel: Das mag sein. Aber wir sind auch eine Gesellschaft, die eine 8.000 Jahre alte Geschichte mit dem Patriarchat hat. Das lässt sich nicht ohne Weiteres in 100 Jahren auflösen, auch wenn die feministische Bewegung in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Wir müssen uns auch klarmachen, dass diese Gewalt auch eine Funktion in unserer Gesellschaft erfüllt.
Inwiefern?
Kathrin Gebel: Wir haben eine geschlechtsbasierte Arbeitsteilung. Frauen übernehmen immer noch das Gros der Sorgearbeit in Deutschland und der reproduktiven Arbeit, also der Arbeit, die notwendig ist, um Arbeitskraft wiederherzustellen und die daher für das Funktionieren unserer Gesellschaft absolut notwendig ist. Diese Arbeit ist unbezahlt. Besonders häufig wird Gewalt gegen Frauen in Situationen angewendet, in denen sie über sich selbst bestimmen und aus Geschlechterrollen ausbrechen wollen. Beispielsweise in Situationen, in denen sie körperliche Selbstbestimmung ausüben wollen, etwa über ihre Schwangerschaften, oder in denen sie die Kontrolle über ihr Leben ausüben wollen, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz aufgeben oder anfangen wollen zu arbeiten.
Wir müssen an vielen Stellen zudem feststellen, dass wir durch staatliche Institutionen, durch unser Steuersystem die ökonomische Ungleichheit weiter fortschreiben und damit auch Gewalt befeuern. Und es ist natürlich viel schwieriger, sich aus einer gewaltvollen Situation zu lösen, wenn es einfach nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt. Es ist ein strukturelles Problem. Wir werden es mit einzelnen Maßnahmen nicht effektiv bekämpfen können.
Die Bundesregierung will mit Änderungen im Gewaltschutzgesetz in Hochrisikofällen Gewalttätern eine Fußfessel anlegen lassen und so eine Aufenthaltsüberwachung ermöglichen. Ihre Fraktion sieht diese Maßnahme skeptisch. Warum?
Kathrin Gebel: Wir erhoffen uns davon nicht viel. Durch eine Kleine Anfrage konnten wir feststellen, dass in den Bundesländern, wo es diese elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits gibt, diese seit 2017 nur rund 100-mal im Kontext von häuslicher Gewalt eingesetzt worden ist. Zudem wissen wir aus Angaben der Frauenhauskoordinierung, dass die allermeisten gewaltbetroffenen Frauen keinen Gewaltschutzantrag beim Familiengericht einreichen. Die Hälfte der Betroffenen verbleibt auch in gewaltvollen Partnerschaften, weil es teilweise keine andere Möglichkeit für sie gibt, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da wird eine Fußfessel nicht viel dran ändern. Diese Fußfessel kann Betroffene in spezifischen Einzelfällen schützen und das ist auch gut. Aber sie ist eben nicht die grundlegende Veränderung im Sinne des spanischen Modells, die wir eigentlich brauchen.
„Viele Gewaltschutzverbände befürchten, dass es seitens der Bundesregierung am Ende bei einer Alibimaßnahme bleiben wird.“
Die Koalition verweist ebenfalls auf das spanische Modell. Das halten Sie für zu kurz gegriffen?
Kathrin Gebel: Absolut. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung als Einzelmaßnahme kann nicht als spanisches Modell verkauft werden. Ein GPS-Signal bedeutet nicht Sicherheit. Beim spanischen Modell handelt es sich um ein sehr großes Maßnahmenpaket, das die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen fördert, das öffentliche Aufklärungskampagnen beinhaltet - und das vor allem spezialisierte Gerichte beinhaltet.
Was muss an deutschen Familiengerichten aus Ihrer Sicht passieren?
Kathrin Gebel: Wir brauchen ebenfalls spezialisierte Gerichte wie etwa im Bereich der Finanzkriminalität. Wir machen an vielen Stellen die Erfahrung, dass Familiengerichte, an denen über die elektronische Aufenthaltsüberwachung und auch den Gewaltschutzantrag entschieden wird, nicht die Fachkenntnis haben, um zum Beispiel Täterstrategien zu erkennen. Auch fehlt es an Kapazitäten, um angemessen auf häusliche Gewalt zu reagieren. Frauen wird mittlerweile von ihren Anwältinnen und Anwälten teils abgeraten, in familiengerichtlichen Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Gewalt überhaupt zu thematisieren, weil es sich negativ auf den Prozess auswirken kann. Dazu braucht es auch verbindliche Fortbildungen für die Richterinnen und Richter.
Auch die Täterarbeit will die Bundesregierung mit ihrem Entwurf stärken. Gewalttäter sollen zu Trainings oder Beratung verpflichtet werden...
Kathrin Gebel: Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Leider sind im Gesetzentwurf keine Vorschläge enthalten, wie Standards für eine solche Arbeit gesichert werden können. Viele Gewaltschutzverbände befürchten, dass es seitens der Bundesregierung am Ende bei einer Alibimaßnahme bleiben wird. Und es geht natürlich nicht nur um Standards, sondern auch um den finanziellen Rahmen dieser Täterarbeit.
„In den von Ländern und Kommunen finanzierten Beratungsstellen arbeiten hochqualifizierte Beraterinnen zu absolut geringen Löhnen.“
Die Bundesregierung will aus dem Infrastruktur-Sondervermögen Millionen für Investitionen in Frauenhäuser zur Verfügung stellen, verweist aber grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich. Das überzeugt Sie vermutlich nicht, oder?
Kathrin Gebel: Nein, die Länder und Kommunen können das nicht allein stemmen. Wir sind natürlich froh, dass unserer Forderung im Haushaltsausschuss nach mehr Mitteln für die Förderung und Sanierung von Frauenhäusern entsprochen wurde. Trotzdem muss der Bund mehr unterstützen. In den von Ländern und Kommunen finanzierten Beratungsstellen arbeiten hochqualifizierte Beraterinnen zu absolut geringen Löhnen und unter prekären Bedingungen mit Kettenbefristungen, da die Finanzierung nicht langfristig gesichert ist. Auch das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gewalthilfegesetz ändert daran nichts, da die Finanzierung durch den Bund auch nur bis 2036 gesichert ist. Deshalb brauchen wir auch eine Vermögensteuer. Diese würde den Ländern zugutekommen und die Finanzierung von Gewalthilfe sichern.
In dem Antrag Ihrer Fraktion werden besondere Regelungen für migrantische Frauen gefordert. Warum ist Ihnen das wichtig?
Kathrin Gebel: Wir können eine Intersektionalität in der Betroffenheit von Gewalt beobachten. Zum Beispiel sind Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus auf eine ganz andere Weise betroffen. Wenn es uns darum geht, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, müssen wir auch über Maßnahmen sprechen, wie zum Beispiel ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Frauen oder die Aufhebung der Residenzpflicht für geflüchtete Frauen.
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