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Cannabisblüten als Medizin können im Internet bestellt werden - mit Anleitung für das nötige Rezept. Künftig soll der Verordnungsmissbrauch verhindert werden.

Massenhafte Bestellung von Cannabisblüten : Drogengesetz auf dem Prüfstand

Experten befürworten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses die Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz, fordern aber Nachbesserungen am Entwurf.

15.01.2026
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2 Min

Die Regelungen im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) werden nach Einschätzung der Bundesregierung von Menschen unterlaufen, die Cannabis nicht zu Therapiezwecken benötigen, sondern für den privaten Konsum. Als Indiz gilt der starke Zuwachs beim Import von Cannabisblüten, obwohl die Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur geringfügig gestiegen sind. Die hohen Importzahlen seien offenbar auf einen zunehmenden Anteil von Selbstzahlern mit Privatrezepten zurückzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der darauf zielt, den Verordnungsmissbrauch zu verhindern.

Künftig ist daher neben einem Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis ein verpflichtender persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt vorgesehen. Bei den Fachverbänden, die sich am Mittwoch in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassten, stößt die Intention auf Zustimmung. Allerdings halten einige Experten weitergehende Regelungen für erforderlich, andere befürchten eine Überregulierung zu Lasten der Patienten.

Keine Evidenz für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken

Die Bundesärztekammer (BÄK) wies darauf hin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken keine wissenschaftliche Evidenz gebe. Daher sei von einer Verordnungsfähigkeit der Blüten grundsätzlich abzuraten. Stattdessen sollte auf Fertig- oder Rezepturarzneimittel zurückgegriffen werden. 

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sprach sich dafür aus, für alle Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend zu machen. Dies sei bei Medizinalcannabis genauso erforderlich wie bei der Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial.

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Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen die Neuregelungen im Spannungsfeld zur Legalisierung von Cannabis und könnten zu Unklarheiten führen. Durch die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis könne die Motivation, den Weg über eine ärztliche Verschreibung zu gehen, sinken. Die GdP wies darauf hin, dass die Praxis des Cannabiskonsums derzeit schwer kontrollierbar sei. Ein Gewerkschaftsvertreter sprach in der Anhörung von einer ambivalenten Lage und betonte: “Die Rauschgiftkriminalität boomt.”

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor möglichen neuen Schlupflöchern und regte an, die Regelungen nicht nur auf Cannabisblüten, sondern auch auf Extrakte zu erstrecken.

Kritik an der verbreiteten Werbung für Cannabis im Internet

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) lehnt die Novelle ab. Die geplanten Sonderregelungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da eine Ungleichbehandlung von medizinischem Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne sachliche Rechtfertigung geplant sei.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) wandte sich gegen eine Überregulierung. Die Neuregelung könne zu unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten führen. Telemedizinische Angebote würden nicht nur von Freizeitkonsumenten, sondern auch von Patienten genutzt.

In der Anhörung machten Sachverständige deutlich, dass die teils offensive Werbung für Cannabis auf Internetplattformen ein Problem ist. Ein Sprecher vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) forderte, die Werbevorschriften zu verschärfen und betonte: “Die Werbung ist das Hauptproblem.”

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