Chronischer Mangel an Spenderorganen : Parlamentarisches Tauziehen um die umstrittene Widerspruchsregelung
Abgeordnete planen einen neuen Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gegner der Regelung wollen mit einem eigenen Antrag dagegenhalten.
Nach einigen fehlgeschlagenen Versuchen, die Zahl der Organspender deutlich zu erhöhen, rückt zum wiederholten Mal die sogenannte Widerspruchslösung in den Fokus der Diskussion. Erneut hat sich eine Gruppe von Abgeordneten zusammengefunden, um die Widerspruchslösung doch noch als gesetzliche Grundlage zu verabschieden. Eine andere Gruppe von Abgeordneten ist aber weiter strikt dagegen, dass Menschen automatisch als postmortale Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben.
Vorschlag für Neuregelung soll ab 2030 gelten
Die Befürworter der Widerspruchslösung legten vergangene Woche ihr Konzept vor. Nach den Vorstellungen der Gruppe soll künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Angestrebt wird die erste Lesung des Antrags noch vor der Sommerpause, eine Entscheidung könnte vor Jahresende fallen. Die Neuregelung soll ab dem Jahr 2030 greifen.
„Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin.“
Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann argumentierte, in den vergangenen Jahren sei viel getan worden, um mehr Spenderorgane etwa durch Verbesserungen in den Krankenhäusern zu erreichen. "Aber alles das hat nichts bewirkt", sagte sie. Der Grünen-Politiker Armin Grau versicherte: "Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin."
Gegner der Regelung wollen eigenen Vorschlag unterbreiten
Eine zweite Gruppe von Abgeordneten lehnt die Widerspruchsregelung als Grundrechtseingriff ab. Diese Gruppe will „mit besserer Aufklärung und Erleichterungen bei der Dokumentation des eigenen Willens" für mehr Organspenden sorgen.
So sollen beispielsweise Einträge in das Spendenregister erleichtert werden. Damit steuert der Bundestag erneut auf eine Grundsatzdebatte über ethische Fragen der Organspende zu.
Zahl der Spenderorgane reicht bei weitem nicht aus
Nach Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2025 in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Zwar erreicht die Organspende damit den höchsten Stand seit 2012. Allerdings reicht die Zahl der Spenderorgane bei weitem nicht aus, um allen Patienten auf der Warteliste eine Transplantation zu ermöglichen.
Insgesamt wurden laut DSO im vergangenen Jahr 3.020 Organe nach postmortaler Spende über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und in Deutschland oder im Ausland transplantiert. Darunter waren 1.495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen, 308 Lungen, 76 Bauchspeicheldrüsen sowie drei Därme. Zugleich waren Ende 2025 noch 8.199 Patienten in Deutschland auf der Warteliste für ein rettendes Spenderorgan. DSO-Vorstand Axel Rahmel sagte, mit dem jetzt erreichten Niveau könne der Bedarf nicht gedeckt werden. Der Mangel an Spenderorganen bestehe weiterhin.
Reform unlängst beschlossen: Überkreuz-Lebendnierenspenden sind jetzt erlaubt
Um den chronischen Mangel an Spenderorganen zumindest abzumildern, hat der Bundestag im März 2026 bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung von Lebendorganspenden beschlossen. Mit der Reform werden Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht.
2024 starben nach Angaben der Bundesregierung 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen, bevor sie ein Spenderorgan erhalten konnten. Die Wartezeit auf eine Spenderniere liegt hierzulande im Durchschnitt bei bis zu acht Jahren. Eine Lebendnierenspende ist möglich, weil der Mensch zwei Nieren hat und nur eine zum Überleben braucht. Laut Transplantationsgesetz (TPG) war eine Lebendspende bis dahin nur erlaubt, wenn zwischen Spender und Empfänger eine „besondere persönliche Verbundenheit“ bestand, also etwa zwischen Ehepaaren. Diese strenge Regelung ist jetzt gelockert worden.
Paare haben nun die Möglichkeit, mit einem medizinisch passenden anderen Paar, das ebenfalls untereinander nicht kompatibel ist, eine Niere zu spenden. Schon die Ampelkoalition hatte einen solchen Gesetzentwurf im Oktober 2024 vorgelegt, der jedoch nicht mehr verabschiedet wurde.
Mit der Novelle wird auch die nicht gerichtete anonyme Nierenspende ermöglicht, also eine Spende an eine unbekannte Person ohne die Überkreuzfunktion. Eine solche Spende soll rein altruistisch motiviert sein und nicht kommerziell. Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende.
Widerspruchsregelung war schon mehrfach ein Thema im Bundestag
Die umstrittene Widerspruchsregelung ist zuletzt kurz vor dem Ende der Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP im Herbst 2024 in den Bundestag eingebracht worden. Auch hier hatten sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen auf einen Gruppenantrag verständigt. Zu einer Schlussabstimmung kam es nicht mehr.
Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag ebenfalls auf Grundlage von Gruppenanträgen gegen die Widerspruchslösung entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Demnach können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende auch in Ausweisstellen abgegeben werden.
Online-Register für Organspenden wird wenig genutzt
Außerdem sollten Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung in einem neu einzurichtenden Online-Register einfach zu dokumentieren. In den folgenden Jahren zeigte sich allerdings, dass die Neuregelungen wenig erfolgreich waren. Zudem verzögerte sich die Einrichtung des Online-Registers erheblich, das erst im März 2024 freigeschaltet werden konnte. Die Eintragung in das Register gilt zudem als kompliziert.
Rund 516.000 Bundesbürger haben sich bislang im Organspendenregister registriert, wie eine Bilanz zwei Jahre nach der Freischaltung zeigt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht darin eine sehr bescheidene Bilanz der Datenbank. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben 82,3 Prozent der Spende vollumfänglich zugestimmt, einen Widerspruch erklärten lediglich 8,5 Prozent.
Um das kleine medizinische Zeitfenster für eine postmortale Organspende effektiver zu nutzen, hat der Bundestag außerdem im Februar 2019 eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung sieht veränderte Abläufe und Vorschriften für die Organspendenpraxis vor. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt.
Der Organspendeskandal von 2012 wirkt bis heute nach
In Deutschland gilt nunmehr bereits seit 2012 die Entscheidungslösung. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine postmortale Organentnahme demnach nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt schon länger die Widerspruchslösung.
Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendeskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück.