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Kampf den K.O.-Tropfen : Verfügbarkeit berauschender Chemikalien soll reduziert werden

Bestimmte chemische Stoffe wie GBL können als K.O.-Tropfen missbraucht werden. Um dies zu verhindern, will die Bundesregierung deren Verfügbarkeit einschränken.

10.10.2025
True 2025-10-10T10:53:04.7200Z
2 Min

Mit Hilfe sogenannter K.O.-Tropfen werden immer wieder Sexualstraftaten begangen. Häufig betroffen sind junge Frauen, denen in Kneipen oder Discos unbemerkt chemische Substanzen in Trinkgläser gekippt werden. In der Folge können die Opfer wehr- und willenlos werden.

Foto: picture alliance / PHOTOPQR/LE PARISIEN/MAXPPP | Jean-Baptiste Quentin

Selbstschutz gegen K.O.-Tropfen: Mit einem speziellen Armband können Getränke auf gefährliche Stoffe wie GBL getestet werden.

Um die breite Verfügbarkeit einschlägiger Chemikalien zu reduzieren, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) geändert werden.

Die chemischen Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) würden teils zu Rauschzwecken, teils als K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten missbraucht, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Donnerstagabend in erster Beratung auf der Tagesordnung stand.

Lachgas, GBL und BDO können eine Gesundheitsgefahr darstellen

Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, GBL und BDO stellen nach Ansicht der Regierung eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und die öffentliche Ordnung dar. Zugleich hätten die Stoffe breite, anerkannte Verwendungen als Industriechemikalien.

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Um die missbräuchliche Verwendung einzuschränken, soll das NpSG fortentwickelt werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasse, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden könnten, soll das NpSG um eine Anlage 2 ergänzt werden, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige vor.

Mit Rücksicht auf die industrielle Nutzung der Stoffe sollen nur solche Darreichungsformen, Konzentrationen und Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst werden, die besonders leicht missbräuchlich genutzt werden können. Auch soll von einer Unterstellung der psychoaktiven Industriechemikalien unter das BtMG abgesehen werden.