Extremismus : AfD fordert Antifa-Verbot
Die AfD dringt zur Bekämpfung des Linksextremismus auf ein Antifa-Verbot. Bei den anderen Fraktionen stößt ihr Antrag auf entschiedene Ablehnung.
Die AfD-Fraktion ist im Bundestag mit einem Antrag für ein "Antifa-Verbot" auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen. Während ihr dabei am Donnerstag SPD, Grüne und Linke vorwarfen, Rechtsextremismus zu befördern, kritisierte Martin Hess (AfD), in deren Reihen säßen "Sympathisanten, Unterstützer und Förderer der Antifa".
Hess beklagte, die "Angriffe der Antifa" würden immer brutaler, und der Tod von Opfern werde dabei billigend in Kauf genommen. Die Bundesregierung sei aber offensichtlich nicht in der Lage, "diesem Terror wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen". Die AfD werde den Linksextremismus "bekämpfen, stoppen und zerschlagen". Dazu sei unabdingbar, die Antifa zu verbieten. Die Behauptung der anderen Fraktionen, der Rechtsextremismus sei die größte Sicherheitsgefahr, habe mit der Realität nichts zu tun.

Solidaritätsdemonstration der Antifa für die verurteilte Kunststudentin Hanna S. in Nürnberg Ende September: Die mutmaßliche Linksextremistin ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden.
Florian Oest (CDU) entgegnete, wer leugne, dass Rechtsextremismus derzeit "die größte Gefahr für ein gutes Miteinander" im Land sei, verkenne die Realität. Es gebe "Brandstifter, die mit Hass das gesellschaftliche Klima vergiften wollen". Der Rechtsstaat habe aber alle Mittel, um gegen jede Form von Extremismus vorzugehen, ob von rechts, von links oder religiös motiviert. Immer müsse gelten: "Klare Kante statt falscher Toleranz". Eine Verbotsdebatte "bringt uns nicht weiter", fügte Oest hinzu: "Diktaturen regieren mit Verboten, Demokratien mit Argumenten".
Scharfe Kritik von Sozialdemokraten, Grünen und Linken
Lamya Kaddor (Grüne) forderte die AfD auf, sich "lieber mit extremistischen Bestrebungen in ihren eigenen Reihen" auseinanderzusetzen. Politischer Extremismus gleich welcher Richtung müsse bekämpft werden, wofür der Rechtsstaat vielfältige Instrumente habe. Für ein Verbot brauche es aber eine klar benennbare Organisation, deren Bestrebungen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte.
"Antifa" sei indes ein "Sammelbegriff für Personen und lose Gruppen, die sich gegen Faschismus, Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus engagieren". Niemand streite ab, dass es "ernsthafte Bedrohungen von links" gebe, wie Angriffe auf die Infrastruktur oder gewalttätige Übergriffe auf politische Gegner. Dies hätten die Sicherheitsbehörden fest im Blick.
SPD: AfD will "Blankoscheck für Rechtsextremismus"
Helge Lindh (SPD) sagte, niemand verharmlose linksextreme Gewalt gegen Sachen oder Menschen. Der AfD gehe es aber nur um einen "Blankoscheck für Rechtsextremismus". Es gebe im Lande das massive Problem, dass "im digitalen und analogen Raum und in vielen Parlamenten faschistisches Denken Realität und Praxis geworden ist durch große Fraktionen rechtspopulistischer Natur".
Ferat Kocak (Linke) warf der AfD vor, sie sei der "politische Arm des Faschismus auf den Straßen". Sie hetze, spalte und vergifte das Klima im Land. Neun von zehn politischen Straftaten seien im vergangenen Jahr aus dem rechten Spektrum heraus begangen worden. Antifaschismus sei kein Verbrechen, sondern "der Grundpfeiler unserer Demokratie". Antifaschismus gehöre nicht verboten, sondern in die Verfassung.
AfD fordert, dass Voraussetzungen für Vereinsverbot geprüft werden
In dem Antrag, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde, dringt die AfD-Fraktion darauf, "die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren", zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies soll insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten.