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Erfolglose Klage von Grünen, Linken und FDP : Karlsruhe billigt Bundeswahlgesetz von 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der damaligen Opposition gegen die Wahlrechtsreform von 2020 abgewiesen.

01.12.2023
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2 Min

Die Wahlrechtsreform von 2020 ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am vergangenen Mittwoch einen Normenkontrollantrag von 216 Bundestagsabgeordneten der damaligen Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linken als unbegründet zurück. Das am 8. Oktober 2020 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossene Wahlgesetz, das bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung kam, verstoße nicht gegen das Gebot der Normenklarheit sowie gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, führte die Vorsitzende des zweiten Senats, Doris König, aus. Die Fraktionen hatten unter anderem gegen die Regelungen geklagt, dass erst ab dem vierten Überhangsmandat für eine Partei Ausgleichsmandate für die anderen Parteien vergeben werden.

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Das Urteil hat zunächst keine Auswirkungen, da das Wahlgesetz von 2020 inzwischen überholt ist. So brachte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP ihre umstrittene Wahlrechtsreform am 17. März dieses Jahres gegen den Willen der Opposition durch den Bundestag. Das neue Gesetz soll bei der Bundestagswahl 2025 erstmals zur Anwendung kommen. Allerdings liegen auch dagegen Klagen in Karlsruhe vor. Diesmal klagten der Freistaat Bayern und die CSU. Sie stören sich am Verzicht auf die bisherige Zuteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, um die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 zu begrenzen. Dies könnte jedoch dazu führen, dass nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in den Bundestag einziehen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Klagen zustimmen, müsste bei der nächsten Bundestagswahl wieder das Wahlgesetz von 2020 angewendet werden. Der Termin für die Entscheidung des Gerichts steht bislang noch nicht fest.

Berliner Wiederholungswahl findet mit bestätigtem Wahlrecht statt

Eine Bedeutung hat das aktuelle Urteil jedoch für die Wiederholung der Bundestagswahl in etlichen Berliner Wahlbezirken. So hatte der Bundestag am 10. November 2022 nach der Prüfung von mehr als 1.713 Wahleinsprüchen beschlossen, die Wahl in insgesamt 431 Wahl- und Briefwahlbezirken wegen Unregelmäßigkeiten wiederholen zu lassen. Die Wiederholung muss nach dem Bundeswahlgesetz von 2020 erfolgen. Ob dies jedoch so stattfinden kann, entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich am 19. Dezember. Unter anderem hatten CDU/CSU und AfD Beschwerde gegen den Bundestagsbeschluss eingelegt. Sie fordern, dass die Wahl in allen Wahlbezirken wiederholt wird.