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Terrorbekämpfung : Schnelle Umsetzung der Karlsruher Vorgaben

Die Koalition will mit Änderungen des BKA-Gesetzes ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Herbst umsetzen.

06.06.2025
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2 Min

Die Zeit drängt. Bis zum 31. Juli hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit gegeben, die aus Sicht des Gerichts nicht verfassungskonformen Teilregelungen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) nachzubessern. Konkret geht es um die Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund, die ebenso für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde wie die Befugnis zu besonderen Mitteln der Datenerhebung von Kontaktpersonen.

Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold

Vorerst sind nur kleinere gesetzliche Änderungen vorgesehen. Eine große Novelle des BKA-Gesetzes soll folgen.

Dem wollen Union und SPD mit zwei Gesetzentwürfen nachkommen. Die zwei "schnellen und schlanken Entwürfe", wie sie von Rednern der Koalition bei der Einbringung in den Bundestag am Donnerstag bezeichnet wurden, reichen aus Sicht von Union und SPD vorerst aus, da die Gründe der Verfassungswidrigkeit der Vorschriften nur einzelne Aspekte ihrer rechtlichen Ausgestaltung beträfen. Eine große Novelle des BKA-Gesetzes wurde zeitnah angekündigt.

Bedingungen für die Überwachung von Kontaktpersonen

Die Überwachung der Kontaktpersonen soll nun künftig nur dann möglich sein, wenn diese "nicht nur in flüchtigem oder zufälligem Kontakt" mit Terrorverdächtigen stehen. Für die Datenspeicherung muss eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" dafür bestehen, "dass die Betroffenen eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können", wie es im Entwurf heißt.

Sebastian Fiedler (SPD) betonte während der Debatte, wer nur flüchtig oder zufällig in Kontakt mit terrorverdächtigen Personen gekommen sei, dürfe nicht heimlich überwacht werden. Die Regelungen zur Speicherung wiederum seien für die Polizeien von Bund und Ländern von "übergeordneter und herausragender Bedeutung". 

Stephan Mayer (CSU) sprach von wichtigen Befugnissen, die man dem BKA nun weiterhin ermögliche. Die Überwachung von Kontaktpersonen sei beispielsweise bei schnellen Radikalisierungsprozessen nötig. Es müsse dem BKA möglich sein, eine Kontaktperson, "beispielsweise einen Nachbarn, einen Zimmerkameraden oder Verwandte", zu überwachen.

AfD lobt die geplanten Neuregelungen

Zustimmung zu den Neuregelungen kam von der AfD. Die Entwürfe stärkten die Fähigkeiten des BKA im Kampf gegen terroristische Bedrohungen, sagte Sascha Lensing. Dabei würden die Grundrechte gewahrt.

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Aus Sicht von Lukas Benner (Grüne) bleiben die Gesetzentwürfe deutlich hinter dem zurück, "was möglich gewesen wäre". Schließlich, so merkte Benner an, habe das Bundesverfassungsgericht gesagt, man müsse sich grundsätzlich die Frage von Datenerhebung und Datenverarbeitung im BKA-Gesetz anschauen. Ob die Gleichstellung von Beschuldigten und Tatverdächtigen verfassungsrechtlich haltbar ist, sei noch eine weitere Frage.

Jan Köstering (Linke) warf der alten wie der neuen Bundesregierung vor, immer wieder Recht zu brechen. Die Grenzen der Grundrechte bis aufs Äußerste auszureizen, führe dazu, "dass diese letztlich immer weiter verschoben werden", sagte er.