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Jahresbericht vorgestellt : SED-Opferbeauftragte würdigt Reform als "Paradigmenwechsel"

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke lobt in ihrem Jahresbericht Verbesserungen für SED-Opfer. Für diese hatte sie sich seit Jahren eingesetzt.

17.06.2025
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3 Min

Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, hat die Ende Januar verabschiedete Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze als "Meilenstein" und "Paradigmenwechsel" im Umgang mit politisch Verfolgten in SBZ und DDR gewürdigt. Das schreibt Zupke in ihrem Jahresbericht 2025, den sie am Dienstag an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) übergeben und in der Bundespressekonferenz vorstellt hat.

Zupke hebt in ihrem Bericht hervor, dass "durch das Gesetz [...] die soziale Lage der SED-Opfer nachhaltig verbessert" werde. Die beschlossenen Änderungen seien ein "eindrucksvolles Signal an die Opfer, dass ihr Leid nicht vergessen wird und sie auf die Unterstützung unserer demokratischen Gesellschaft bauen können".

Foto: picture alliance / dts-Agentur

Am Dienstag hat die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke ihren Jahresbericht vorgestellt. Darin hebt sie vor allem die beschlossenen Verbesserungen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR hervor.

Die Bundesbeauftragte würdigt in ihrem Bericht, dass die Reform trotz der politisch schwierigen Umstände den Bundestag passierte. Den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte die Ampel-Regierung im September 2024 eingebracht. Nach dem Bruch der Koalition gehörte die Reform zu den wenigen Projekten, die im alten Bundestag noch vor der vorgezogenen Neuwahl im Februar 2025 verabschiedet wurden. Nachdem der ursprüngliche Entwurf auf scharfe Kritik von Zupke und Opferverbänden sowie von Abgeordneten aller Fraktionen getroffen war, nahmen die Parlamentarier noch umfassende Änderungen vor. Zupke hatte sich seit Jahren für umfassende Änderungen eingesetzt und die Ampel-Koalition immer wieder an die eigenen Versprechen erinnert.

SED-Opferrente wird erhöht und zur "Ehrenpension"

Die Reform umfasst nun unter anderem eine Anhebung der sogenannten SED-Opferrente von 330 auf 400 Euro monatlich sowie ihre Dynamisierung ab dem Jahr 2026. Auch der bisherige Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit entfällt künftig vollständig. Damit entwickle sich die Leistung laut Bericht weiter "zu einer Ehrenpension", mit der das individuell erlittene Unrecht stärker gewürdigt werde.


„Für den Dialog in unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir ein festes Fundament haben.“
SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke

Erstmals wurde zudem eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro für die Opfer von Zwangsaussiedlungen gesetzlich verankert. Auch Betroffene, die außerhalb der DDR von Zersetzungsmaßnahmen betroffen waren, wurden in das Rehabilitierungssystem einbezogen. Parallel wurde ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, um Menschen mit Wohnsitz außerhalb der ostdeutschen Länder Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen. Die Verwaltung des Fonds wird von einer Stiftung übernommen, für die die Bundesbeauftragte eine Richtlinie erlässt.

Zupke lobt Änderung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden

Eine grundlegende Änderung betrifft die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden. Mit dem neuen Verfahren werde "der Zugang zu Leistungen spürbar vereinfacht", heißt es in dem Bericht. Künftig werde beim Vorliegen definierter Krankheitsbilder und einer anerkannten Verfolgungserfahrung der ursächliche Zusammenhang gesetzlich vermutet. 

Diese Regelung orientiere sich an dem Modell der Soldatenversorgung und stelle laut Begründung des Gesetzgebers eine eigenständige Entschädigungspraxis dar, die dem besonderen Charakter des SED-Unrechts gerecht werde. "Durch den Verzicht auf den Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen erlebter Repression und heutiger Erkrankung folgt das Parlament nicht nur den Empfehlungen aus der Wissenschaft, sondern erzielt zugleich eine Entbürokratisierung der Verfahren", schreibt Zupke.

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Die Gesetzesreform sei Ausdruck dafür, "dass die Opfer der Diktatur sich in unserer heutigen Demokratie des Schutzes und der Unterstützung sicher sein dürfen". Zugleich verweise der Bericht auf einen andauernden gesellschaftlichen Auftrag. Zupke betont: "Für den Dialog in unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir ein festes Fundament haben. Das Fundament für den Dialog über Teilung und Einheit ist aus meiner Sicht das Wissen um die Diktatur und ihre langfristigen Folgen und gleichzeitig, dass wir das Unrecht in der DDR klar als Unrecht benennen."

Neben der gesetzlichen Neuregelung geht der Bericht auf die Einbindung von Betroffeneninitiativen, die wissenschaftliche Beratung sowie die Auswirkungen der Reform auf einzelne Opfergruppen ein. Die Reform sei nicht nur ein politisches Signal, sondern auch ein Schritt zur "Stärkung der Erinnerungskultur" und zur Vermittlung des Wertes der Freiheit in eine zunehmend digitalisierte Gesellschaft.