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Schutz der Kultur : Staatsziel Kultur: In weite Ferne gerückt

Die Ampelkoalition will den Schutz der Kultur im Grundgesetz als Staatsziel verankern. Doch die Union zeigt sich skeptisch bis ablehnend.

23.09.2023
2024-01-30T10:23:14.3600Z
1 Min

Die von der Ampelkoalition angestrebte Aufnahme eines Staatsziels Kultur in das Grundgesetz scheint in weite Ferne zu rücken. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses am vergangenen Mittwoch. Die Sachverständigen waren sich nicht nur in der Frage, ob der Schutz der Kultur Verfassungsrang bekommen soll, uneinig, sondern auch in der Frage, wie dies formuliert werden sollte.

Skeptisch bis ablehnend bewerten dies vor allem die CDU/CSU-Fraktion und die von ihre geladenen Verfassungsrechtler Steffen Augsberg, Christian Waldhoff und Klaus F. Gärditz. Ein Staatsziel Kultur sei vor allem ein "Symbol", das Erwartungen wecke, die aber nicht erfüllt werden könnten. Sie verwiesen zudem auf die Kulturhoheit der Länder, die im Widerspruch zu einem bundesweit gültigen Staatsziel Kultur stehe. Diesen Argumenten widersprachen unter anderem Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat und der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto. Sie erinnerten daran, dass sich die Kultur-Enquete-Kommissionen des Bundestages bereits in der 15. und 16. Legislaturperiode einstimmig für ein Staatsziel Kultur ausgesprochen hätten. Der Bundestag habe 1994 den "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" im Grundgesetz verankert. Es sei deshalb nur folgerichtig, wenn den kulturellen Lebensgrundlagen ein gleichwertiger Schutz als Staatsziel eingeräumt werde.

Ohne die Zustimmung der Union ist die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat für eine Grundgesetzänderung nicht zu erreichen.