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Vor 50 Jahren : Arbeitnehmer dürfen mitsprechen

Bereits in den 1960er Jahren forderte der DGB ein Mitspracherecht für Mitarbeiter in Unternehmen. Das Mitbestimmungsgesetz vom 18. März 1976 sollte das ermöglichen.

10.03.2026
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"Wenn es wahr sei, dass die Wirtschaft unser Schicksal ist, dann sei es notwendig, dass alle über dieses Schicksal mitbestimmten." Mit diesen Worten begründete der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ludwig Rosenberg, schon Mitte der 1960er Jahre die Notwendigkeit eines Gesetzes, das Arbeitnehmern in Unternehmen ein Mitspracherecht zugesteht. 

Lange hatten sich Arbeitgeber dagegen gewehrt und die Politik sich geziert, das Thema anzupacken - ehe am 18. März 1976 im Bundestag das Mitbestimmungsgesetz beschlossen wurde. Dabei hatte es solche Regelungen bereits gegeben.

Foto: picture alliance / imageBROKER

Der DGB-Vorsitzende Ludwig Rosenberg setzte sich schon in den 1960ern für ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht von Arbeitnehmern ein.

Schon 1951 hatten Gewerkschaften in der Bergbau- und Stahlindustrie - nach Androhung eines Generalstreiks - durchgesetzt, dass Aufsichtsräte in Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zur Hälfte mit Arbeitnehmern besetzt sein mussten. Das entsprechende Montan-Mitbestimmungsgesetz verabschiedete der Bundestag im April 1951.

Arbeitgeber wehren sich vehement gegen eine paritätische Mitbestimmung

1952 folgte das Betriebsverfassungsgesetz, das die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern in Kapitalgesellschaften regelte, die nicht unter das Montan-Mitbestimmungsgesetz fielen. Weil diese Rechte nicht so weit gingen wie im Gesetz von 1951 - Arbeitnehmer erhielten nur ein Drittel der Aufsichtsratssitze, Betriebsräte hatten weniger Kontroll- und Informationsrechte - blieb das Betriebsverfassungsgesetz allerdings hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück.


„Die Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen oder der Zuchthäuser.“
Arbeitgeberverbände Mitte der 1960er Jahre

Zwar legte die SPD 1968 bereits einen Gesetzentwurf vor, der die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte vorsah, doch bis zu einer Umsetzung sollte es noch acht Jahre dauern. So sprach Olaf Sund (SPD) 1976 im Bundestag "ohne überzogenes Pathos" von einem wichtigen Tag: Nach Beratungen, die "nicht einfach" waren, und erheblichen Unterschieden "in den Ausgangspositionen" innerhalb der sozialliberalen Koalition habe man "allen Widerständen zum Trotz eine gemeinsame Lösung gefunden, und diese Lösung bringt die Mitbestimmung entscheidend voran".

Tatsächlich wehrten sich die Arbeitgeber mit Nachdruck gegen eine paritätische Mitbestimmung. Aus ihrer Sicht war ein solcher Plan nicht mit der Idee der deutschen Marktwirtschaft vereinbar und ein Eingriff in ihre Eigentumsrechte. Mitte der 1960er Jahre sahen die Arbeitgeberverbände in Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer "eine der unternehmerischen Aufgabe wesensfremde Parlamentarisierung" der Chef-Etagen. "Die Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen oder der Zuchthäuser", hieß es. Außerdem fürchteten sie eine "Machtkonzentration in den Händen der Gewerkschaften".

Verfassungsgericht weist Klage gegen das Mitbestimmungsgesetz zurück

Ein Jahrzehnt später stimmten aber in Bonn 389 Abgeordnete für das Mitbestimmungsgesetz, nur 22 stimmten dagegen. Dabei wurde unter anderem die paritätische Mitbestimmung festgeschrieben, die Hälfte der Aufsichtsratssitze mussten also mit gewählten Arbeitnehmervertretern besetzt werden. Das Gesetz galt für Firmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und betraf somit etwa 650 Unternehmen.

Noch einmal versuchten die Arbeitgeber, die Mitbestimmung zu stoppen und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz. 1979 wurde es für verfassungskonform erklärt.

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