Vor 75 Jahren : Startschuss für die "Knechte des Rechts"
Am 1. Februar 1951 beschloss der Bundestag das Bundesverfassungsgerichtgesetz. Es bildete die Grundlage für die Arbeit der "Hüter der Verfassung" in Karlsruhe.
Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist traditionell hoch. In Umfragen, bei denen es um das Vertrauen der Deutschen in die demokratischen Institutionen geht, landet das Karlsruher Gericht regelmäßig auf Platz eins - teils mit deutlichem Abstand vor der Bundesregierung, dem Bundestag oder selbst der Partei, die die Befragten selbst gewählt haben. Vor rund 75 Jahren nahm die Institution als "Hüter der Verfassung" ihre Arbeit auf.
Der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, spricht während der Feierstunde zur Eröffnung des Gerichts in Karlsruhe.
Am 1. Februar 1951 verabschiedete der Bundestag nach langem Ringen das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Es regelte unter anderem Verfahrensweisen, Besetzung und Zuständigkeiten des höchsten deutschen Gerichts. Zwei Jahre nachdem das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten war, gab es damit ein Gericht, das über dessen Einhaltung wachen sollte.
Dabei herrschte schon bei den Beratungen zum Grundgesetz in Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat Einigkeit darüber, eine Art Verfassungsgericht zu schaffen. Wie ein solches Gericht aber konkret ausgestaltet werden sollte, darüber wurde diskutiert. Sollte es - wie etwa der Supreme Court in den USA - ein höchstes Bundesgericht sein, das neben anderen auch verfassungsrechtliche Verfahren führt? Oder sollte es - wie etwa der 1850 eingerichtete bayerische Staatsgerichtshof - eine Institution sein, die sich nur mit Fragen zur Verfassung beschäftigt?
Nur 15 Abgeordnete stimmten gegen das Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Letztlich entschied man sich für ein spezialisiertes Verfassungsgericht. Zwar wurden von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes bereits Kompetenz und Organisation des BVerfG skizziert. Einige Fragen ließ man in Herrenchiemsee allerdings offen. Mehrere Gesetzentwürfe wurden ab 1949 vorgelegt. Der erste vom juristischen Ausschuss der Ministerpräsidenten der drei Westzonen, die beiden letzten von der SPD-Bundestagsfraktion und schließlich von der Bundesregierung.
„Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig.“
Diese beiden letztgenannten Entwürfe sowie Änderungswünsche des Bundesrats bildeten die Grundlage für das später verabschiedete Gesetz, das unter anderem in 32 Sitzungen des Rechtsausschusses intensiv bearbeitet worden war.
Da das Bundesverfassungsgerichtsgesetz "so tief in unser ganzes Verfassungsleben eingreift", betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Dr. Wilhelm Laforet (CSU), müsse das Gesetz vom "Einverständnis des allergrößten Teils der Mitglieder des Bundestages getragen" sein. Tatsächlich stimmten nur die 15 Abgeordneten der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) mit Nein.
Bundesverfassungsgericht nimmt im September 1951 seine Arbeit in Karlsruhe auf
Das Gesetz bestimmte, dass Sitz des Gerichts "vorerst in Karlsruhe" sein sollte. Nachdem es im April 1951 in Kraft getreten war, nahm das Bundesverfassungsgericht am 7. September mit 23 Richtern und einer Richterin seine Arbeit im Prinz-Max-Palais auf. Der erste Präsident war Hermann Höpker-Aschoff. In seiner Antrittsrede betonte er: "Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig."
Heute besteht das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag auf Vorschlag des Wahlausschusses, die andere Hälfte der Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.
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