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Zahlreiche Änderungswünsche : Wärmeplanungsgesetz soll kein „Bürokratiemonster“ werden

Die Bundesregierung will die kommunale Wärmeplanung gesetzlich fixieren. In einer Anhörung zum Gesetzentwurf äußerten Sachverständige zahlreiche Änderungswünsche.

21.10.2023
2024-01-30T13:57:35.3600Z
3 Min

"Heizungshammer", "Energie-Stasi" oder "Heizungskeule": Über den Umbau von der fossilen auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist in den vergangenen Monaten heftig gestritten worden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung nun eine entscheidende Ergänzung erhalten. Stand im Mittelpunkt des GEG die Reduzierung des Energiebedarfs, der Austausch fossiler Heizungen und die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Gebäuden, ist das wichtigste Ziel des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), dass spätestens bis zum 30. Juni 2028 alle 11.000 Kommunen einen Wärmeplan vorlegen.

Zahlreiche Änderungswünsche nach erster Lesung und Anhörung

Die Wunschliste für Änderungen und Ergänzungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz ist lang. Das wurde bereits in der ersten Lesung im Bundestag deutlich und zeigte sich auch in der öffentlichen Anhörung am Montag im Bauausschuss.

Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in Deutschland verlangen beispielsweise eine Fristverlängerung zur Erstellung der Wärmepläne von einem halben Jahr. Außerdem fordern sie die Ausweitung der einfachen Verfahren auf Kommunen mit 20.000 Einwohnern.

Eine engere Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz mahnte Michaela Steinhauser vom Zentralverband des Deutschen Handwerks an. "Die Betriebe und deren Kundschaft brauchen dringend Planungssicherheit", so Steinhauser. Dazu gehöre eine synchrone und widerspruchsfreie Ausgestaltung der beiden Gesetze. Unablässig für das Gesetz sei, dass "die Wärmeplanung mit breiter Partizipation der Wirtschaft und der Bürgerschaft zustande kommt", sagte Steinhauser. Die Beteiligung dürfe sich nicht nur in Information erschöpfen, sondern müsse auch entscheidungsvorbereitend angelegt sein.


„Die Betriebe und deren Kundschaft brauchen Planungssicherheit.“
Michaela Steinhauser (ZDH)

Maik Günther von den Stadtwerken München will die "Wärmewende stärker beschleunigen". Erneuerbare Wärmeerzeugung und der Netzausbau sei als im überragenden öffentlichen Interesse im WPG zu verankern. Zudem forderte er, für die Geothermie "ein maßgeschneidertes "Geothermieerschließungsgesetz nach dem Vorbild des Wind-an-Land-Gesetzes" zu erlassen.

Auch Simon Müller von der Agora Energiewende kritisierte das Tempo des Vorhabens. Zudem forderte er, die Finanzierung und die Ressourcenausstattung zum Umbau der Wärmesysteme auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Außerdem brauche es "eine zügige Weiterentwicklung der Kommunalen Wärmeplanung hin zu einer kommunalen Energie-Verteil-Strategie".

Divergierende Einschätzungen zum Thema Wasserstoff

Heftige Kritik kam von der Deutschen Umwelthilfe. Im Gesetzesentwurf werde das Erneuerbare-Energien-Ziel für Bestandsnetze - Fernwärme - von 50 Prozent auf 30 Prozent bis 2030 abgesenkt. "Diese Änderung lehnen wir entschieden ab", sagte Elisabeth Staudt für die Organisation. Im gesamten Gesetz fehle eine klare Priorisierung zwischen Wärmenetzen und Wasserstoffnetzen. Gerade bei der dezentralen Gebäudeversorgung werde Wasserstoff jedoch "keine Rolle spielen".

Dafür gab es Unterstützung von Helmut Waniczek. Der Sachverständige bemängelte, dass der Gesetzentwurf "Wasserstoff als wesentliches Heizgas vorsehe, aber Wasserstoff wird aller Voraussicht nach nicht zur Verfügung stehen."

Das sah Tilman Werner vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches komplett anders. Er betonte die Bedeutung von Wasserstoff und der entsprechenden Infrastruktur für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe. Dafür brauche es "eine weitsichtige Planung". Aktuell seien Wasserstoffnetze und grüne Gase im vorliegenden Gesetzesentwurf gegenüber Strom- und Wärmenetzen benachteiligt, daher solle die Bundesregierung die Gasnetzgebietstransformationspläne gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze im WPG verankern.

Eigentümerverband Haus & Grund: Kein Bürokratiemonster schaffen

Um das zu stemmen, forderte Ingbert Liebing vom Verband Kommunaler Unternehmen, die Fördermittel anzuheben. Die Förderrichtlinie sei nur mit Mitteln in Höhe von knapp drei Milliarden Euro ausgestattet und habe eine Laufzeit bis 2028. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) stelle hierfür den zentralen Mechanismus dar. Um "eine auskömmliche Förderung zu gewährleisten", solle die BEW in das WPG überführt werden und mit Finanzmitteln in Höhe von mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet werden.

Kai Warnecke vom Eigentümerverband Haus & Grund warnte davor, "die Wärmeplanung zum Bürokratiemonster zu machen". Er kritisierte die Absicht, alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster zu erfassen. Warnecke forderte, die Regelungen zur Datenerhebung und zur Informationspflicht mit Blick auf die knappen Kapazitäten an Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden "maximal zu reduzieren". Das WPG soll zum 1. Januar 2024 Gültigkeit erlangen.