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EU-Richtlinie umgesetzt : Auch Krypto-Anleger sollen Steuern zahlen

Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie sollen Bitcoin und andere digitale Werte künftig so behandelt werden wie klassische Vermögen. Experten begrüßen das Vorhaben.

07.11.2025
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4 Min

Europa soll stärker zusammenwachsen, auch beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität. Bereits seit 2014 ist dazu die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) in den Mitgliedsstaaten in Kraft.

Sukzessive wurde diese seitdem in acht Stufen ausgeweitet. DAC 2 beispielsweise regelt seit 2017 den automatischen Informationsaustausch von Bankinformationen wie Kontoständen zum Ende eines Kalenderjahres. Finanzinstitute sind zur Meldung von Daten an lokale Steuerbehörden verpflichtet.

Erklärtes Ziel: Steuervermeidung und Steuerhinterziehung verhindern

Mit DAC 8 soll 2026 die achte Stufe in Kraft treten. Diese bezieht sich auf neue digitale Finanzthemen, insbesondere sogenannte Krypto-Asset-Märkte. Dazu gehört etwa die Internetwährung Bitcoin, die auf der Blockchain-Technologie basiert.

Foto: picture alliance / dpa / Silas Stein

Als Kryptowert schlechthin gilt der Bitcoin. Der Wert eines Bitcoin lag zuletzt bei rund 90.0000 Euro.

Der Bundestag hat nun einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der DAC 8 in nationales Recht umsetzt. Wesentlicher Inhalt ist eine Plicht für die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Zugleich werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion.

"Als SPD setzen wir uns für mehr Steuergerechtigkeit ein", leitete der sozialdemokratische Abgeordnete Jens Behrens seine Rede ein. Andere Anlageformen unterlägen bereits heute klarer Regulierung und Besteuerung. So stünden die Steuerbehörden über den automatischen Informationsaustausch mit hundert Ländern in Kontakt. "Wir schaffen diesen Standard nun auch für Kryptowerte", erklärte Behrens. So lasse sich Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im Bereich der Kryptowerte verhindern.

AfD kritisiert “Gier auf riesige Steuereinnahmen” der Bundesregierung

Jörn König (AfD) warf der Bundesregierung dagegen "Gier auf riesige Steuereinnahmen" vor. Der Staat wolle überall mitkassieren. Die Meldepflicht sei vergleichbar damit, dass er jemand anderen tausend Euro gebe, und der Staat das wissen wolle. "Bitte regen Sie sich nie wieder über autokratische Staaten auf. Sie sind nicht besser", rief er vom Rednerpult.

Für die Unionsfraktion zog Georg Günther dagegen eine andere Parallele, nämlich die zur bestehenden Praxis in Banken. Diese sorgten bei klassischen Anlagen für die Abführung der Kapitalertragssteuer, die Praxis werde nun auf Kryptowerte übertragen. "Wir tragen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche bei", erklärte er.


„Es ist beschämend, wie wenig die Bundesregierung bisher über den Kryptomarkt wusste.“
Isabelle Vandre (Die Linke)

Auch Max Lucks von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Umsetzung von DAC 8 in nationales Recht als "eine gute Sache". Es gebe damit "kein anonymes Verschieben von Vermögen mehr". Allerdings kritisierte er, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten nach wie vor steuerfrei seien, wenn diese länger als ein Jahr gehalten worden seien.

Daran knüpfte für die Fraktion Die Linke Isabelle Vandre an. "Es ist beschämend, wie wenig die Bundesregierung bisher über den Kryptomarkt wusste", befand sie. Ebenso beschämend sei "der absurde Sonderweg" der Haltefrist. "Diese Sonderregel gehört abgeschafft", forderte sie.

Positive Resonanz für den Gesetzentwurf bei der Anhörung

Positive Resonanz zu dem Gesetzentwurf war bereits im Oktober während einer öffentlichen Expertenanhörung des Finanzausschusses auch vom Institut für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) gekommen. Das IDSt war dort auf Vorschlag der Union geladen. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßte das Institut die Umsetzung der DAC-8-Richtlinie in nationales Recht.

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Allerdings mahnte das IDSt auch: "Der Regulierungsentwurf trifft kleine Unternehmen besonders hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Sandbox-Ansätze vorgesehen sind." So müssten Start-ups den selben Meldepflichten nachkommen wie Großbanken.

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG), geladen auf Vorschlag der SPD, lobte in ihrer Stellungnahme "die Stärkung der Steuertransparenz im Bereich digitaler Finanzprodukte". Aufgrund der wachsenden Anforderungen benötige die Steuerverwaltung nun jedoch 500 zusätzliche Stellen. "Diese Zahl ergibt sich aus der Notwendigkeit, in jedem Bundesland Kompetenzzentren für Kryptowerte-Sachverhalte aufzubauen und gleichzeitig die Grundausstattung aller Finanzämter zu stärken." Mindestens 2.000 Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildet werden.

47,3 Milliarden Euro Gewinne aus Kryptogeschäften

Auf 47,3 Milliarden Euro bezifferte Pierre Georg, Professor für "Practice in Digital Finance and Technology" an der Frankfurt School of Finance und Management und bei der Anhörung geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, die realisierten Kryptogewinne in Deutschland im Jahr 2024. Er verwies dabei auf die "Krypto Steuer Studie Deutschland". Indes käme nur ein geringer Teil der Anleger ihren steuerlichen Pflichten nach. Den Gesetzentwurf bezeichnete er als "eine willkommene Initiative, um eine verlässliche Datengrundlage zur Erfassung von Kryptowerten in Deutschland zu schaffen".

Als "absolut erforderlich" bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professor am Skidmore College in New York und war von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen worden.

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