Änderung des Steuerberatungsgesetzes : Bundesregierung will "Tax Law Clinics" erlauben
Bislang dürfen nur Angehörige unentgeltlich in Steuersachen helfen. Diese Beschränkung soll nach dem Willen der Bundesregierung nun fallen.
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vor, den der Bundestag am Donnerstagabend erstmalig beraten und an die Ausschüsse überwiesen hat. Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten sind. Damit soll die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden.
Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine sollen modernisiert werden
Durch die Neuregelung sollen auch "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden. In solchen "Tax Law Clinics" sollen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen wie etwa Studierende Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten werden. Außerdem ist in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis soll erweitert werden. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes. Damit soll eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent vorgenommen werden.
Ebenfalls beraten und überwiesen wurden fiskalpolitische Anträge von Linken und Grünen. Die Linken sprechen sich in ihrer Vorlage für eine Stärkung der "Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle" aus. Der Vorschlag der Grünen zielt darauf ab, "Gerechtigkeitslücken" in der Immobilienbesteuerung zu schließen.
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