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Vor 35 Jahren : Solidarität nach Gesetz

Am 14. Mai 1991 verabschiedet der Bundestag in seiner ersten vollen Arbeitssitzung in Berlin das sogenannte Solidaritätsgesetz. Ende Juni 1991 tritt es in Kraft.

05.05.2026
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"Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich eröffne unsere erste volle Arbeitssitzung hier in Berlin und heiße Sie ganz herzlich willkommen", mit diesen Worten begrüßte Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) am 14. Mai 1991, also rund sieben Monate nach der Wiedervereinigung, die Bundestagsabgeordneten zur ersten Arbeitssitzung im Reichstagsgebäude.

Foto: picture alliance / Peter Kneffel

Mitte Mai 1991 stimmte der Bundestag erstmals für die Einführung eines Solidaritätszuschlags. Grund waren finanzielle Belastungen des Bundeshaushalts, etwa durch die Wiedervereinigung und den Zweiten Golfkrieg.

Auf der Tagesordnung: das auf einen Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und FDP zurückgehende Solidaritätsgesetz. Dieses sah eine zunächst auf ein Jahr begrenzte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vor, außerdem die Erhöhung der Mineralöl-, Versicherungs- und Tabaksteuer. Die Steuermehreinnahmen sollten vor allem der Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus in den fünf neuen Bundesländern dienen.

Seit 2021 zahlen den Soli nur noch Spitzenverdiener und bestimmte Unternehmen

"Wir wissen um die Scharnierrolle Berlins zwischen Ost und West. Wir wissen, dass ein Abbruch der Mauer noch nicht die Gräben des Absatzes und der Beschaffung im Umland zugeschüttet hat", sagte Kurt Faltlhauser (CSU) während der Plenarsitzung. Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich hingegen kritisch: "In der Tat wäre ein wirkliches Solidaritätsgesetz notwendig. Aber Sie haben uns nur ein Mittelbeschaffungsgesetz vorgelegt." Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen den Widerstand der Opposition angenommen. 

In den Jahren 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt, durch das Solidaritätszuschlaggesetz zum Jahresbeginn 1995 jedoch erneut eingeführt. Seit einer deutlichen Anhebung der Freigrenze im Jahr 2021 ist die Ergänzungsabgabe für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen.

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