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Etat 2021 : Bereit zur Klage

Der Bundestag beschließt den Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Die Union will dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

31.01.2022
2024-03-11T13:03:24.3600Z
3 Min
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild / Britta Pedersen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zeigt die unterzeichnete Vollmacht zur Einreichung der Verfassungsklage zum Nachtragshaushalt.

FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke hatte extra Goethe rausgeholt, um die Union von ihrem Vorhaben abzubringen: "Zahlen sind des Haushälters Waffen, nicht die Klage", sagte Fricke angelehnt an den großen Dichter und Denker. Doch es wird wohl nichts helfen: Die Unionsfraktion will - wie bereits angekündigt - gegen den vergangene Woche beschlossenen Zweiten Nachtragshaushalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, in der Fraktion wurden schon entsprechende Vollmachten gesammelt.

Kernpunkt des Nachtragshaushalts ist die Verschiebung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt in den Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren. Laut Bundesregierung soll damit zuallererst ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden, um beispielsweise private Investitionen anzureizen.

In der Debatte verwiesen Vertreter der Koalition auf die pandemiebedingte Notwendigkeit von Zukunftsinvestitionen. Vertreter von CDU/CSU und AfD zweifelten hingegen erneut an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, weil aus ihrer Sicht die geplanten, mit Corona-Krediten zu finanzierenden Investitionen nichts mit der Pandemiebekämpfung zu tun haben.

Christoph Meyer (FDP) betonte, dass die Pandemie noch nicht vorbei und die Wachstumserwartungen deutlich nach unten korrigiert worden seien. "Wir kommen nicht so schnell aus der Pandemie-Delle, wie wir müssten, um unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit zu halten", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen. Er verwies - wie auch andere Redner - darauf, dass auch die unionsgeführte Bundesregierung im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 Milliarden in die Rücklage des EKF transferiert hatte.

Mathias Middelberg (CDU) übte scharfe Kritik. "Wir müssen den Nachtragshaushalt ablehnen, wenn wir unsere Verfassung ernst nehmen", sagte er. Plan der Koalition sei es, die Schuldenbremse zu umgehen und sich "die Taschen voller Geld zu laden". Das vorgegebene Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, sei eine Ausrede, tatsächlich sollten damit klimapolitische und andere Vorhaben umgesetzt werden. "Das hat mit solider, das hat mit verfassungsmäßiger Haushaltsführung nichts zu tun", meinte Middelberg.

Dennis Rohde (SPD) sagte, dass es Ziel des Nachtragshaushalts sei, diese Pandemie nachhaltig zu verlassen. "Wir wollen ein Long-Covid für die deutsche Wirtschaft verhindern." Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion warf der Union mangelnde Aufrichtigkeit vor. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 habe die Große Koalition ebenfalls Mittel für mittel- und langfristige Projekte bereitgestellt.

Wolfgang Wiehle (AfD) sagte mit Verweis darauf, dass der Nachtrag 2021 Ende Januar 2022 beschlossen wird, es sei der "absurdeste Nachtragshaushalt in der Geschichte dieser Republik". Die von der Union angekündigte Verfassungsklage begrüßte Wiehle, warf ihr aber eine "kaum zu übertreffende Wendigkeit" vor. Diese habe seinerzeit "exakt dieselbe Täuschung vollzogen".

Für die Grünen-Fraktion betonte Sven-Christian Kindler, dass die Koalition eine Politik umsetze, "die sich an der konkreten Realität dieser Pandemie und ihrer Folgen orientiert". Mit dem Nachtragshaushalt und den geplanten Investitionen solle eine "Grundimmunisierung der Volkswirtschaft" erreicht werden. Nirgendwo in der Verfassung stehe, dass man diese notwendigen Ausgaben nicht mit Klimaschutz und Transformation verbinden dürfe, sagte Kindler.

Janine Wissler (Linke) vermutete mit Bezug auf die Verschiebung der Kreditermächtigungen in den EKF, dass Finanzminister Lindner gemerkt habe, dass es ohne Kredite nicht gehe. "Es ist immer erhellend, wenn das Weltbild der FDP auf die Wirklichkeit trifft - und dabei in der Regel den Kürzeren zieht", sagte Wissler.

Sowohl den Nachtragshaushalt (20/300, 20/400, 20/401) als auch einen Koalitions-Antrag zur Aussetzung der Schuldenbremse (20/505) nahm der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition an. Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen fielen jeweils durch.

Vorläufiger Haushaltsabschluss

Die Verabschiedung des Nachtrags hatte aus haushälterischer Sicht eine kuriose Note: Denn das darin vorgesehene Soll war schon vom - vorläufigen - Ist eingeholt worden. Der Bund sollte nach just beschlossenem Nachtrag rund 572,7 Milliarden Euro ausgeben. Tatsächlich waren es laut vorläufigem Haushaltsabschluss 557,1 Milliarden Euro. Auch die Einnahmen fielen um 9,2 Milliarden Euro höher aus. Damit sank die notwendige Nettokreditaufnahme auf 215,4 Milliarden Euro, 24,8 Milliarden Euro weniger als geplant.