Überwachung der Nachrichtendienste : Bundestag setzt Parlamentarisches Kontrollgremium ein
Der Bundestag hat das Parlamentarische Kontrollgremium eingesetzt und sechs Mitglieder gewählt - Kandidaten der AfD und der Linksfraktion erhielten keine Mehrheit.
Am Donnerstag hat der Bundestag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eingesetzt. Das Parlament folgte damit einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf „Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes“. Danach umfasst das Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes in der 21. Legislaturperiode neun Abgeordnete.
AfD und Linke vorerst ohne Mitglieder im Parlamentarischen Kontrollgremium
Zur Wahl in das Gremium waren 316 Stimmen erforderlich, also die Mehrheit der 630 Mitglieder des Bundestages. Zu Mitgliedern des Gremiums wählte der Bundestag die Parlamentarier Heiko Hain (CSU) mit 500 Ja- Stimmen, Marc Henrichmann mit 502 Ja-Stimmen und Alexander Throm (beide CDU) mit 477 Ja-Stimmen. Ebenfalls gewählt wurden Daniel Baldy und Sonja Eichwede (beide SPD), auf die 477 beziehungsweise 486 Ja-Stimmen entfielen, sowie Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) mit 406 Ja-Stimmen.
Keine Mehrheit fanden dagegen die beiden AfD-Abgeordneten Martin Hess mit 398 Nein-Stimmen bei 121 Ja-Stimmen und Gerold Otten mit 391 Nein-Stimmen bei 127 Ja-Stimmen. Auch die Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Heidi Reichinnek, scheiterte bei der Wahl mit 258 Nein-Stimmen gegen 260 Ja-Stimmen.
Das PKGr ist eine Art Kommission, das die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) überwacht. Es kann Akten- und Dateneinsicht verlangen und seine Mitglieder haben beispielsweise Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste.
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