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Föderales Krisenmanagement in der Pandemie : Entscheidungen traf die MPK, die Kommunen mussten sie ausführen

Die Kommunen haben sich in der Corona-Pandemie von Bund und Ländern nicht ausreichend eingebunden gefühlt. Experten fordern "Nationalen Gesundheitsrat".

27.02.2026
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3 Min

Als sich Bodo Ramelow am 12. März 2020 auf den Weg nach Berlin zum Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin machte, stand für ihn fest: "Ich werde keine Schule schließen." Er sei zutiefst davon überzeugt gewesen, das durchhalten zu können, sagte der heutige Bundestagsvizepräsident, der seinerzeit Ministerpräsident in Thüringen war, am Donnerstag vor der Corona-Enquete-Kommission.

Foto: picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann

In der Corona-Pandemie sind Schulen über längere Zeit geschlossen worden, um Ansteckungen zu vermeiden. Das wird im Nachhinein kritisch gesehen, weil die Kinder teilweise sehr unter der Kontaktsperre gelitten haben.

Die an dem Tag folgende Diskussion im Kanzleramt sei die "intensivste, die mir in meinem Leben in Erinnerung bleibt" gewesen. Am Ende hat er sich angesichts der ihm aufgezeigten Gefahrenlage für die Schulschließungen entschieden. 

"Als ich den ersten Beschluss mitgetragen habe, bin ich davon ausgegangen, dass wir hoffentlich in drei Wochen mit der ersten Infektionswelle durch sind", sagte Ramelow. Ein Trugschluss, wie sich zeigen sollte. Und dennoch: "Ich habe mit gutem Gewissen entschieden", sagte der Linken-Politiker. Auch wenn er heute wisse, "das manches davon falsch war".

Experte fordert "Nationalen Gesundheitsrat" für künftige Krisen

Für Ramelow, wie auch die Mehrzahl der anderen zu der Anhörung geladenen Sachverständigen, steht gleichwohl fest, dass Deutschland im internationalen Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen ist. Die von der MPK mitgetragenen Maßnahmen seien mit Blick auf den damaligen Wissensstand angemessen gewesen, hieß es.

War das Wirken der MPK sozusagen als Krisenstab aber überhaupt verfassungskonform? Durchaus, befand Oliver Schenk (CDU), seinerzeit Chef der sächsischen Staatskanzlei. Dass die MPK nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sei, "ist kein Verfassungsproblem", sagte er.


„Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen.“
Duisburger Oberbürgermeister Sören Link

Die Bund-Länder-Konferenzen seien ein geeignetes Gremium zur Pandemiebekämpfung gewesen, urteilte auch der Verfassungsrechtler Michael Brenner. Als "Option für die Zukunft" brachte er einen "Nationalen Gesundheitsrat" ins Spiel. Dieser könne ähnlich wie der Nationale Sicherheitsrat agieren, "um für zukünftige Pandemien gewappnet zu sein".

Stichwort zukünftige Pandemien: Es brauche auf allen Ebenen Krisenstäbe, "die aufeinander abgestimmt sind", sagte Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Während der Corona-Pandemie hätten Bund und Länder entschieden, was auch richtig gewesen sei. Gefehlt habe aber die Einbindung der Kommunen. Diejenigen, die die Entscheidungen vor Ort umsetzen mussten, seien nicht oder nur rudimentär eingebunden gewesen. "Sie waren teilweise Befehlsempfänger, die unter extremem Zeitdruck standen und ihre Rückmeldungen in diese Prozesse nicht einspeisen konnten", sagte Link. Eine künftige Einbindung lediglich über die kommunalen Spitzenverbände ist aus seiner Sicht nicht ausreichend. "Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen", betonte er.

Unterschiedliche Umsetzung der Beschlüsse in den Ländern

Die Beschlüsse der MPK seien in den Ländern nicht immer gleich umgesetzt worden, sagte die Politikwissenschaftlerin Nathalie Behnke. Bayern und Baden-Württemberg hätten die Beschlüsse "konsistent strenger umgesetzt". In den ostdeutschen Ländern seien etwa die Ausgehverbote nicht in dem Maß umgesetzt worden, wie in der MPK vereinbart. Die Entscheidungen seien also schnell, weitgehend harmonisiert, aber auch an individuellen Bedarfen orientiert getroffen worden, sagte Behnke.

Der Einschätzung, Deutschland sei gut durch die Pandemie gekommen, mochte sich der Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, nicht anschließen. Ab Mai 2020 seien die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung der epidemischen Lage in Deutschland nicht mehr rechtmäßig gewesen, urteilte er.

Ihm als "einfachem Medizinrechtler" sei es ab dem 22. April 2020 kontinuierlich möglich gewesen, das weitgehende Fehlen der tatsächlichen Voraussetzungen für die legitime Annahme einer Gefahrenabwendungsbefugnis der Behörden aus allgemein zugänglichen Quellen zu erkennen. Es wäre seiner Auffassung nach die Pflicht der staatlichen Organe gewesen, das zu erfassen und vernehmlich zu kommunizieren.

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